Gremien des Jobcenters Berlin Steglitz-Zehlendorf
Seit dem 01.01.2011 hat der Gesetzgeber die Zusammenarbeit von Bund und Ländern sowie die Stärkung der lokalen Strukturen durch die Einrichtung von Gremien verbindlich geregelt.
Der § 18d SGB II sieht für gemeinsame Einrichtungen die verbindliche Aufstellung eines Beirates.
Darüber hinaus regelt § 44c SGB II die Belange der Trägerversammlung. Diese Gremien arbeiten zusammen mit der Geschäftsführung.
Jobcenter Berlin
Steglitz-Zehlendorf
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