Ab dem 25. Mai 2018 ist das Jobcenter Berlin Steglitz-Zehlendorf verpflichtet seine Kunden über den Verbleib ihrer Daten zu informieren. Dies soll Transparenz schaffen, wie das Jobcenter und die Bundesagentur für Arbeit mit personenbezogenen Daten ihrer Kundinnen und Kunden (Privatpersonen und Unternehmen) umgehen. Der Schutz von personenbezogenen Daten genießt einen sehr hohen Stellenwert, deshalb erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und des Sozialgesetzbuches.
Um dieser Pflicht nach zu kommen, hat das Jobcenter Berlin Steglitz-Zehlendorf einen umfassenden Informationsflyer für Sie erstellt.