Das Ziel von öffentlich geförderter Beschäftigung ist die Heranführung von Arbeitslosen an den Arbeitsmarkt. Sie dient insbesondere dazu, die soziale Integration zu fördern und die Beschäftigungsfähigkeit aufrecht zu erhalten bzw. wiederherzustellen, und damit die Chance zur Integration in den regulären Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Zweiter Arbeitsmarkt
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