Arbeitgeber/innen können zur Eingliederung von Arbeitnehmer/innen mit Vermittlungshemmnissen Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten erhalten.
Förderhöhe und –dauer richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall und sind vom Arbeitgeberservice vor der Einstellung zu prüfen.
Der Eingliederungszuschuss kann für höchstens für 12 Monate in Höhe von maximal 50 Prozent des Arbeitsentgelts als Zuschuss gewährt werden.
Weiterführende Informationen zum Eingliederungszuschuss finden Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/eingliederungszuschuss-zur-foerderung-arbeitsaufnahme