Erster Arbeitsmarkt

Sollte eine Integration ohne finanzielle Hilfen nicht möglich sein, stehen folgende arbeitsmarktpolitische Instrumente zur Verfügung:

Eingliederungszuschuss

Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmern mit Vermittlungshemmnissen Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten erhalten. Förderhöhe und –dauer richten

Förderung der beruflichen Weiterbildung

Wenn zur Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt eine Auffrischung oder Erweiterung der beruflichen Kenntnisse oder sogar eine Neuorientierung erforderlich ist, können nach Prüfung der gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen die Kosten für die berufliche Weiterbildung vom Jobcenter übernommen werden. Der Kunde erhält dann einen Bildungsgutschein.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die Förderung beschäftigter Arbeitnehmer möglich.
Die Förderung der beruflichen Weiterbildung ist eine Ermessensleistung.

Wenn Sie sich hinsichtlich eines Weiterbildungsziels informieren möchten, dann können Sie dafür die unter dem folgenden Link bereitstehende aktuelle Bildungszielplanung nutzen: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/berlin-sued/bildungszielplanung

Darüber hinaus können Sie auch die individuelle Beratung Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft des Jobcenters und das Beratungsangebot der Berufsberatung im Erwerbsleben in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen zur Berufsberatung im Erwerbsleben finden Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/potsdam/berufsberatungimerwerbslebenbbie

Unterstützung bei der Existenzgründung

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Unterstützung bei der Existenzgründung.

Vermittlungsbudget

Bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget möglich, wenn dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Damit soll insbesondere das Erreichen der in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Eingliederungsziele unterstützt werden. Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessen Kosten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird.

Erstattungsfähige Kosten sind z.B.:

- Bewerbungskosten
- Reisekosten zum Vorstellungsgespräch
- Fahrkosten für Pendelfahrten
- Kosten für getrennte Haushaltsführung
- Kosten für Umzug – Fahrkosten zum Antritt einer Arbeit- oder Ausbildungsstelle
- Kosten für Arbeitsmittel
- Kosten für Nachweise
- Unterstützung der Persönlichkeit
- sonstige Kosten

Ob und in welcher Höhe Kosten aus dem Vermittlungsbudget übernommen werden können, besprechen Sie bitte mit Ihrem/Ihrer Arbeitsvermittler/in oder Fallmanager/in

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

- Heranführung an den Arbeits- und Ausbildungsmarkt,
- Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,
- Vermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung,
- Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit,
- Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme

Die Maßnahmen zur Aktivierung der beruflichen Eingliederung können sowohl bei einem Träger als auch bei einem Arbeitgeber erfolgen.

Einschaltung eines privaten Arbeitsvermittlungsunternehmens

Bei Erfüllung der Voraussetzungen kann der Arbeitssuchende einen Vermittlungsgutschein erhalten, mit dem er einen privaten Arbeitsmittler mit der Suche nach einem geeigneten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz beauftragt. Der Vermittlungsgutschein ist zeitlich begrenzt gültig, die Vergütungsleistung bei erfolgreicher Vermittlung wird unmittelbar an den Vermittler gezahlt.

Für Kund/innen, die Arbeitslosengeld II aufstockend zum Arbeitslosengeld I beziehen, ist für die Förderung und Hilfestellung die örtliche Agentur für Arbeit am Händelplatz 1, 12161 Berlin, zuständig.

In einem ausführlichen Gespräch mit Ihrem/Ihrer Arbeitvermittler/in oder Fallmanager/in wird die passende Leistung für Sie ermittelt und das weitere Vorgehen vereinbart.