Förderung MitArbeit

Fördermöglichkeiten für Arbeitgebende

Am 1. Januar 2019 ist das Teilhabechancengesetz in Kraft getreten. Mit der Neufassung des § 16e Sozialgesetzbuch (SGB ) Zweites Buch (II) – Eingliederung von Langzeitarbeitslosen sowie dem neuen § 16i SGB II – Teilhabe am Arbeitsmarkt wurden zwei Regelinstrumente geschaffen, um langzeitarbeitslosen Menschen wieder berufliche Perspektiven im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (abzüglich der Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung) zu geben.
Arbeitgebende, die diesen Menschen eine Chance geben, erhalten einen Lohnkostenzuschuss. Dieser beträgt bis zu 100% des Entgelts auf Grundlage des gesetzlichen Mindestlohnes oder eines zu zahlenden Tariflohnes.

Schema zum §16i SGB II

§ 16i SGB II - Teilhabe am Arbeitsmarkt

  • Flyer zur Förderung nach § 16 i SGB II

    PDF-Dokument (10.7 MB)

Schema zum §16e SGB II

§ 16e SGB II - Eingliederung von Langzeitarbeitslosen

  • Flyer zur Förderung nach § 16 e SGB II

    PDF-Dokument (2.0 MB)

Internet: BMAS – Informationen

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E-Mail: Jobcenter-Berlin-Steglitz-Zehlendorf.MitArbeit@jobcenter-ge.de

Jobcenter Berlin Steglitz-Zehlendorf
Birkbuschstr. 10
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E-Mail: arbeitgeberservice-berlin@arbeitsagentur.de
Telefon: +49 800 4 5555 20