Die Zuwendung wird gemäß Ziffer 5.2 der Förderrichtlinie auf Grundlage standardisierter, maßnahmenbezogener Pauschalen/Einzelbeträge gewährt. Die Zuwendungshöhe ergibt sich demnach aus der Summe der für die beantragten Einzelmaßnahmen in der Förderrichtlinie definierten Pauschalbeträge. Die Förderung ist pro Antragsteller/in auf einen Maximalbetrag von 20.000 Euro begrenzt.
Unabhängig von der pauschalierten Zuwendungsbemessung ist ein Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 % der tatsächlichen förderfähigen Gesamtausgaben zu erbringen. Der Eigenanteil ist zwingende Voraussetzung für die Bewilligung der beantragten Mittel.
Beispiel:
Die tatsächlichen zuwendungsfähigen Ausgaben für ein Projekt belaufen sich auf 13.600 Euro. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
Installation von außenliegenden Sonnenschutzelementen: 4.000 Euro
Pflanzung von zwei Bäumen: 5.100 Euro
Entsiegelung und Begrünung (25 m 2): 2.000 Euro
Kauf und Installation eines Trinkwasserspenders: 2.500 Euro
Gemäß Förderrichtlinie kann für die beantragten Maßnahmen ein Zuwendungsbetrag von 9.740 Euro gewährt werden, welcher sich aus folgenden Einzelpositionen zusammensetzt:
Pauschalbetrag für außenliegenden Sonnenschutz (12m 2 Fensterfläche): 3.240 Euro
Pauschalbetrag für 2 Bäume: 3.000 Euro
Pauschalbetrag für Entsiegelung und Begrünung (25 m 2): 1.500 Euro
Pauschalbetrag für 1 Trinkwasserspender: 2.000 Euro