Fördermöglichkeiten

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Schützen Sie vulnerable Gruppen vor Hitze – jetzt Förderung beantragen!

Auch im Jahr 2025 unterstützt das Bezirksamt Spandau von Berlin gemeinnützige Einrichtungen und weitere Antragsberechtigte bei der Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen.

Tragen Sie aktiv dazu bei, unsere sozialen und öffentlichen Räume für die Zukunft zu rüsten und die Gesundheit besonders hitzegefährdeter Mitmenschen zu schützen. Alle wichtigen Unterlagen – die vollständige Förderrichtlinie, Antragsformulare sowie weiterführende Rechtsgrundlagen – finden Sie nachfolgend auf dieser Seite.

Fünf lachende Kinder

Die Zunahme von Hitzeereignissen infolge des Klimawandels stellt eine erhebliche Herausforderung für die menschliche Gesundheit dar. So steigt für einige Menschen bei Hitzeereignissen das Risiko für gesundheitliche Beeinträchtigungen. Entscheidend ist die individuelle Anpassungsfähigkeit des Körpers sowie die Fähigkeit bzw. Möglichkeit einer Person, sich während einer Hitzewelle aktiv vor Hitzebelastungen zu schützen.

Ziel der Förderung ist es, relevante Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens in die Lage zu versetzen, ihre gebäudebezogenen und infrastrukturellen Gegebenheiten an die sich verändernden klimatischen Verhältnisse anzupassen. Durch die Schaffung hitzeresilienter Aufenthaltsmöglichkeiten und nachhaltiger Trinkwasserstrukturen (auch an öffentlichen Orten) soll eine adäquate Versorgung vulnerabler Personengruppen auch während extremer Hitzeereignisse sichergestellt werden.

Allgemeine Fragen zur Förderung

  • Welche Maßnahmen werden gefördert?

    Gefördert werden Projekte in drei Förderschwerpunkten:

    Förderschwerpunkt 1: Schaffung von Verschattungsmöglichkeiten
    Außenliegende Sonnenschutzelemente (z. B. Außenjalousien, Markisen, Roll- und Fensterläden)
    Innenliegende Sonnenschutzelemente (z. B. Verdunkelungsvorhänge, Innenjalousien, Plissees oder Rollos)
    Sonnensegel, Pavillons, Pergolen
    Bepflanzung von Außenbereichen mit klimastabilen, blütenreichen und wildfruchttragenden Bäumen

    Förderschwerpunkt 2: Schaffung von naturbasierten Kühlungsmöglichkeiten
    (Teil-)Entsiegelung und Begrünung von Bodenflächen mit klimaresilienten Vegetationsstrukturen, die die Verdunstungskühlung stärken

    Förderschwerpunkt 3: Trinkwasserbereitstellung
    Installation von leitungsgebundenen Trinkwasserspendern
    Bau von vorzugsweise barrierefreien Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum
    Details zum Fördergegenstand entnehmen Sie bitte Punkt 2 der Förderrichtlinie.

  • Wer ist antragsberechtigt?

    Zuwendungen dürfen grundsätzlich nur an Stellen außerhalb der Verwaltung Berlins ausgereicht werden.

    Antragsberechtigt nach der vorliegenden Förderrichtlinie sind anerkannte gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts mit direktem Kontakt zu vulnerablen Gruppen im Bezirk Spandau. Hierzu zählen insbesondere Träger von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, Kinder- und Jugendhilfe, Seniorenbetreuung und -pflege sowie der Not- und Gemeinschaftsunterbringung.

    Für den Förderschwerpunkt 3 sind zusätzlich juristische Personen des öffentlichen Rechts antragsberechtigt, die Träger der Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung sind.

    Ergänzende Hinweise zum antragsberechtigten Personenkreis entnehmen Sie bitte Punkt 3 der Förderrichtlinie.

  • Wie berechnet sich die Höhe der Zuwendung?

    Die Zuwendung wird gemäß Ziffer 5.2 der Förderrichtlinie auf Grundlage standardisierter, maßnahmenbezogener Pauschalen/Einzelbeträge gewährt. Die Zuwendungshöhe ergibt sich demnach aus der Summe der für die beantragten Einzelmaßnahmen in der Förderrichtlinie definierten Pauschalbeträge. Die Förderung ist pro Antragsteller/in auf einen Maximalbetrag von 20.000 Euro begrenzt.

    Unabhängig von der pauschalierten Zuwendungsbemessung ist ein Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 % der tatsächlichen förderfähigen Gesamtausgaben zu erbringen. Der Eigenanteil ist zwingende Voraussetzung für die Bewilligung der beantragten Mittel.

    Beispiel:
    Die tatsächlichen zuwendungsfähigen Ausgaben für ein Projekt belaufen sich auf 13.600 Euro. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

    Installation von außenliegenden Sonnenschutzelementen: 4.000 Euro
    Pflanzung von zwei Bäumen: 5.100 Euro
    Entsiegelung und Begrünung (25 m 2): 2.000 Euro
    Kauf und Installation eines Trinkwasserspenders: 2.500 Euro

    Gemäß Förderrichtlinie kann für die beantragten Maßnahmen ein Zuwendungsbetrag von 9.740 Euro gewährt werden, welcher sich aus folgenden Einzelpositionen zusammensetzt:

    Pauschalbetrag für außenliegenden Sonnenschutz (12m 2 Fensterfläche): 3.240 Euro
    Pauschalbetrag für 2 Bäume: 3.000 Euro
    Pauschalbetrag für Entsiegelung und Begrünung (25 m 2): 1.500 Euro
    Pauschalbetrag für 1 Trinkwasserspender: 2.000 Euro

  • Über welche Finanzierungsart wird die Förderung abgewickelt?

    Die Zuwendung wird zur Teilfinanzierung des zu erfüllenden Zwecks im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung mit einem zu erbringenden Eigenanteil von mindestens 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben bewilligt.

    Dies bedeutet, dass für jede Maßnahme vorab feste Pauschalbeträge hinterlegt sind (z. B. 270 Euro für außenliegende Sonnenschutzelemente pro m² Fensterfläche, 2.000 Euro pro Trinkwasserspender), die sich zu einem maximalen Gesamtbetrag von 20.000 Euro pro Antrag summieren können. Der einmal bewilligte Festbetrag bleibt grundsätzlich konstant, selbst wenn die tatsächlichen Aufwendungen die ursprüngliche Kostenkalkulation übersteigen. Eine Nachfinanzierung von Mehrausgaben ist nicht vorgesehen und muss daher von dem/der Zuwendungsempfänger/in eigenständig getragen werden.

    In jedem Fall ist ein Eigenanteil von mindestens 10 % der tatsächlich angefallenen zuwendungsfähigen Gesamtkosten einzubringen. Sollte es im Projektverlauf zu Minderausgaben kommen, kann dies dazu führen, dass der erforderliche prozentuale Eigenmittelanteil nicht mehr gewahrt ist. In solchen Fällen ist eine anteilige Kürzung der Zuwendung möglich, um die Einhaltung der festgelegten Finanzierungsquote sicherzustellen.

    Es wird empfohlen, im Falle einer signifikanten Abweichung vom ursprünglich veranschlagten Finanzierungsrahmen rechtzeitig Kontakt mit der Bewilligungsbehörde aufzunehmen. Eine regelmäßige Überprüfung der Ausgabenentwicklung sowie der Einhaltung der Eigenmittelquote im Projektverlauf wird angeraten.

  • Wie hoch ist der zu erbringende Eigenanteil?

    Der von dem/der Antragstellenden zu erbringende Eigenanteil beläuft sich auf 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Näheres zur Ausgestaltung und Einrechnung der Eigenmittel ist in Ziffer 5.2 der Förderrichtlinie geregelt.

  • Bis wann muss der Antrag wo eingereicht werden?

    Anträge können bis zum 15.06.2025 schriftlich an folgende Stelle gerichtet werden:

    Bezirksamt Spandau von Berlin
    Stabsstelle Katastrophen- Arbeits- und Brandschutz
    KAB 3
    Carl-Schurz-Str. 2/6
    13597 Berlin

    Ergänzende Hinweise zum Antragsverfahren finden Sie in Punkt 7.1 der Förderrichtlinie.

  • Was passiert nach Ablauf der Antragsfrist?

    Nach Antragseingang erfolgt eine formale Prüfung der Unterlagen. Eindeutig formal unzulässige Anträge werden abgelehnt.

    Alle formal geeigneten Anträge durchlaufen im Anschluss an die Antragsfrist ein wettbewerbliches Auswahlverfahren, im Rahmen welchen sie anhand vorab definierter Kriterien beurteilt werden. Eine Jury, bestehend aus den Mitgliedern des bezirklichen Arbeitsstabes Hitzeschutz, bewertet jeden Antrag nach pflichtgemäßem Ermessen. Auf Basis der Jurybewertung wird eine Empfehlung hinsichtlich der Förderung ausgesprochen. Die abschließende Förderentscheidung obliegt der politischen Leitung des Geschäftsbereichs.

    Ergänzende Informationen entnehmen Sie bitte Punkt 7.2 der Förderrichtlinie.

  • Bis wann müssen die Projekte umgesetzt werden?

    Projekte dürfen erst begonnen werden, wenn die Zuwendung mittels Bescheid bewilligt wurde und müssen bis zum 31.12.2025 abgeschlossen werden.

    Als Beginn des Fördervorhabens gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Kauf-, Leistungs , Lieferungs- oder sonstigen Vertrags. Vertragsunterzeichnungen und/oder Auftragserteilungen dürfen somit erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen.

    Ein Vorhaben gilt als abgeschlossen, wenn der Zuwendungszweck erfüllt ist und die letzte projektbezogene Zahlung geleistet wurde.

  • An wen kann ich mich bei Fragen zur Förderrichtlinie oder zum Zuwendungsrecht wenden?

    Bei Fragen zur Förderrichtlinie wenden Sie sich gerne an:

    Katharina Laue
    Stabsstelle Katastrophen-, Arbeits- und Brandschutz
    Tel: (030) 90279-1234
    E-Mail: hitzeschutz@ba-spandau.berlin.de

    In zuwendungsrechtlichen Fragestellungen unterstützt Sie montags und mittwochs jeweils von 10:00 – 12:00 Uhr:

    Ann Seidens
    Büro des Bezirksbürgermeisters (BzBm Zuw)
    Tel.: (030) 90279-2344
    E-Mail: ann.seidens@ba-spandau.berlin.de

Förderrichtlinie

  • Förderrichtlinie 2025

    PDF-Dokument (793.9 kB)

Antragsformulare

  • Antragsformular

    DOCX-Dokument (54.4 kB)

  • Vorhabenbeschreibung

    DOCX-Dokument (35.1 kB)

  • Finanzierungsplan

    XLSX-Dokument (30.7 kB)

Rechtsgrundlagen

  • Ausführungsvorschriften zu § 23 LHO

    PDF-Dokument (653.6 kB)

  • Ausführungsvorschriften zu § 44 LHO

    PDF-Dokument (460.2 kB)

  • Ausführungsvorschriften zu § 55 LHO

    PDF-Dokument (248.2 kB)

Informationen zum Datenschutz

  • Datenschutzhinweise 2025

    PDF-Dokument (313.0 kB)

Bezirksamt Spandau von Berlin

Stabsstelle Katastrophen-, Arbeits- und Brandschutz
- Hitzeschutzkoordination -

Wichtiger Hinweis zur Hitzeschutzhotline

Bitte beachten Sie, dass die Hitzeschutzhotline keine gesundheitliche Beratung anbietet. Die Hotline dient ausschließlich der Bereitstellung von allgemeinen Informationen und praktischen Tipps zum Schutz vor Hitze.

Für medizinische Fragestellungen sowie bei gesundheitlichen Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihre hausärztliche Praxis oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117. In Notfällen kontaktieren Sie bitte umgehend den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.

Darüber hinaus bitten wir zu beachten, dass die Hitzeschutzhotline ausschließlich von montags bis freitags in der Zeit von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr besetzt ist. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass eine Beratung außerhalb dieser Zeiten sowie an Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen nicht erfolgen kann.