Für jedes Grundstück sind zunächst allgemeine Angaben zu machen, z. B.:
- Grundsteuernummer
- zuständiges Finanzamt
- Lage des Grundstücks (Straße und Hausnummer)
- Grundbuchblatt (freiwillige Angabe)
- Flurstücksnummer
- Fläche des Grundstücks
- Miteigentumsanteil
- Art des Grundstücks
In Berlin ist jedem Grundstück/jeder Immobilie eine Grundsteuernummer zugeordnet. Das Format lautet (11)XX/XXX/XXXXX. Diese können Sie dem Kontoauszug entnehmen, da die Zahlung der Grundsteuer unter Verwendung der Grundsteuernummer erfolgt (z. B. bei Verwendung eines SEPA-Lastschriftmandats).
Weitere Angaben zum zuständigen Finanzamt und zur Lages des Grundstücks finden Sie auf bisherigen Bescheiden bzw. auf Schreiben des Finanzamtes. Diese enthalten auch die Grundsteuernummer.
Im Grundbuchauszug, im Kaufvertrag oder im Kataster Berlin erhalten Sie Informationen zur Flurstücksnummer und Fläche des Grundstücks.
Der Miteigentumsanteil (z. B. 220/10.000) ist der Teilungserklärung oder ggf. der Betriebskostenabrechnung zu entnehmen.
Es sind die tatsächlichen Verhältnisse, die am 01.01.2022 vorhanden waren, anzugeben.
Abhängig von der Grundstücksart erfolgt die Ermittlung des Grundsteuerwerts im Ertragswertverfahren oder im Sachwertverfahren.
Es handelt sich um vereinfachte Verfahren, die zum großen Teil auf pauschale, gesetzlich geregelte Werte zurückgreifen. Wenige grundstücksbezogene Angaben werden mit der Erklärung abgefragt:
- Fläche des Grund und Bodens
- Gebäudeflächen
- Gebäudealter
- Art der Nutzung
- Bodenrichtwert