Informationen zur neuen Grundsteuer

  • Bühne_Eckpunktepapier_Absenkung_Hebesatz_Grundsteuer

    Grundsteuer ab 2025

    Finanzsenator Stefan Evers will den Hebesatz nahezu halbieren und verspricht: "Wohnen wird in Berlin im Durchschnitt nicht teurer ." Infos auch zur Berechnung der neuen Grundsteuer finden Sie im Eckpunktepapier.

    Weitere Informationen Bild: SenFin
  • Informationsschreiben des Finanzsenators

    Zur neuen Grundsteuer ab 2025 hat Finanzsenator Stefan Evers ein Schreiben mit allen aktuellen Informationen rund um das Thema Grundsteuer verfasst. Das Informationsschreiben finden Sie hier.

    Weitere Informationen
  • Brief des Finanzsenators

    Hier finden Sie den Brief des Senator Evers zu den Neuerungen rund um die Grundsteuer aus dem Oktober 2023. Stefan Evers hat sich auch in einem Video dazu geäußert und wir haben die Grundsteuer für Sie einfach erklärt.

    Weitere Informationen
  • Ablauf

    Hier finden Sie alle Informationen zum Ablauf der Grundsteuerreform.

    Weitere Informationen

Das Grundsteuer-Reformgesetz sieht vor, dass zum 1. Januar 2022 bundesweit alle Grundstücke neu zu bewerten sind. Bei dieser sogenannten Hauptfeststellung wird erstmals auf diesen Stichtag der Grundsteuerwert festgestellt. Dieser löst dann ab 2025 den Einheitswert bei der Grundsteuer ab. Für Grundbesitz im Land Berlin erfolgt die Ermittlung des Grundsteuerwerts wie bisher nach dem Bundesgesetz.

Neubewertung

Im Rahmen der Neubewertung müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer für ihren Grundbesitz in Berlin eine elektronische Steuererklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben – egal ob selbstgenutzt oder vermietet.

Ermittlung der Grundsteuer

Das bisherige dreistufige Verfahren zur Ermittlung der Grundsteuer wird beibehalten:
1. Ermittlung des Grundsteuerwerts
2. Feststellung des Grundsteuermessbetrags (Grundsteuerwert x Steuermesszahl)
3. Festsetzung der Grundsteuer (Grundsteuermessbetrag x Hebesatz )

In Berlin wird zunächst nur der Grundsteuerwert ermittelt. Erst wenn dieser Wert für die Mehrheit der Berliner Grundstücke vorliegt, werden der neue Hebesatz und ggf. abweichende Messzahlen festgelegt werden. Bescheide über den Grundsteuermessbetrag und über die zu zahlende Grundsteuer werden daher erst im Jahr 2024 erteilt werden. Die neu ermittelte Grundsteuer ist dann ab 2025 zu zahlen.