Informationen zur neuen Grundsteuer

  • Wohnungen in Berlin

    Brief des Finanzsenators

    Hier finden Sie den Brief von Finanzsenator Stefan Evers zu den Neuerungen rund um die Grundsteuer. Stefan Evers hat sich auch in einem Video dazu geäußert und wir haben die Grundsteuer für Sie einfach erklärt.

    Weitere Informationen Bild: Depositphotos / elxeneize
  • Ablauf

    Hier finden Sie alle Informationen zum Ablauf der Grundsteuerreform.

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  • Erklärung einreichen

    Sie haben Immobilien- und Grundbesitz in Berlin?

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  • Anleitungen

    Grundsteuererklärung: Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.

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Das Grundsteuer-Reformgesetz sieht vor, dass zum 1. Januar 2022 bundesweit alle Grundstücke neu zu bewerten sind. Bei dieser sogenannten Hauptfeststellung wird erstmals auf diesen Stichtag der Grundsteuerwert festgestellt. Dieser löst dann ab 2025 den Einheitswert bei der Grundsteuer ab. Für Grundbesitz im Land Berlin erfolgt die Ermittlung des Grundsteuerwerts wie bisher nach dem Bundesgesetz.

Neubewertung

Im Rahmen der Neubewertung müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer für ihren Grundbesitz in Berlin eine elektronische Steuererklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben – egal ob selbstgenutzt oder vermietet.

Ermittlung der Grundsteuer

Das bisherige dreistufige Verfahren zur Ermittlung der Grundsteuer wird beibehalten:
1. Ermittlung des Grundsteuerwerts
2. Feststellung des Grundsteuermessbetrags (Grundsteuerwert x Steuermesszahl)
3. Festsetzung der Grundsteuer (Grundsteuermessbetrag x Hebesatz )

In Berlin wird zunächst nur der Grundsteuerwert ermittelt. Erst wenn dieser Wert für die Mehrheit der Berliner Grundstücke vorliegt, werden der neue Hebesatz und ggf. abweichende Messzahlen festgelegt werden. Bescheide über den Grundsteuermessbetrag und über die zu zahlende Grundsteuer werden daher erst im Jahr 2024 erteilt werden. Die neu ermittelte Grundsteuer ist dann ab 2025 zu zahlen.