Anpassung der Steuermesszahl zugunsten von Wohngrundstücken
Die Auswertung aller Grundsteuerwerte hat gezeigt, dass die vom Bundesgesetzgeber vorgegebenen Messzahlen in Berlin zu einer stärkeren Belastung von Wohngrundstücken führen würden. Um das zu vermeiden, werden die Steuermesszahlen zu Gunsten der Wohngrundstücke angepasst. Für Wohngrundstücke wird die Steuermesszahl 0,31 Promille betragen und für Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke 0,45 Promille.
Absenkung des Hebesatzes von derzeit 810 Prozent auf 470 Prozent
Damit die Grundsteuer nicht zur untragbaren Belastung für die Berlinerinnen und Berliner wird, wird der Hebesatz für bebaute und bebaubare Grundstücke ab dem 01.01.2025 von derzeit 810 Prozent auf 470 Prozent stark abgesenkt.
Schaffung einer Härtefallklausel
Niemand soll aufgrund der neuen Grundsteuer um seine Existenz fürchten müssen. Schon durch die Veränderung der Messzahlen und die starke Absenkung des Hebesatzes wird in aller Regel eine übermäßige Grundsteuerbelastung verhindert. Für etwaige Einzelfälle, in denen trotzdem Grundsteuern entstehen, die den jeweiligen Eigentümer in seiner Existenz gefährden würden, wurde zusätzlich eine Härtefallklausel geschaffen. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, die Grundsteuer für selbst genutzte Wohngrundstücke abzusenken. Ob eine existenzbedrohende Belastung vorliegt, wird im Einzelfall anhand entsprechender Nachweise des Antragstellers zum Einkommen und Vermögen entschieden.
Entlastung von Kleingärtnern und landwirtschaftlichen Betrieben
Der Hebesatz für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke (Grundsteuer A) wird auf 0 Prozent herabgesetzt. Hierdurch profitieren in Berlin ca. 800 Betriebe, die z. B. Landwirtschaft, Gartenbau, Gemüse- oder Blumenanbau, Fischerei oder Forstwirtschaft betreiben. Hinzu kommen ca. 1.200 Kleingartenanlagen nach Bundeskleingartengesetz in unserer Stadt. Gleichzeitig erspart dieser Schritt einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand für die Steuerbehörden.