Unbebaute Grundstücke in Berlin

Unbebautes Grundstück in Berlin

Unbebautes Grundstück in Berlin

Ein unbebautes Grundstück liegt vor, wenn sich auf Ihrem Grundstück keine benutzbaren Gebäude befinden.

Ein Gebäude ist benutzbar, wenn es bezugsfertig ist und somit den künftigen Bewohnerinnen bzw. Bewohnern oder sonstigen Benutzerinnen bzw. Benutzern die bestimmungsgemäße Nutzung nach objektiven Gesichtspunkten zugemutet werden kann. Eine Bauabnahme ist nicht notwendig.

In der Erklärung sind Angaben zur Fläche des Grund und Bodens (ggf. anteilig) und zum Bodenrichtwert auf den 01.01.2022 zu machen. Die Bodenrichtwerte können unter der kostenfreien Onlineabfrage BORIS abgefragt werden.

Land- und Forstwirtschaft

Im Land Berlin wird keine Bodenschätzung durchgeführt, so dass es keine Ertragsmesszahl gibt. Anstelle der Ertragsmesszahl ist daher in der Feststellungserklärung für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen eine Null einzutragen.

Bei der Ermittlung des Reinertrags einer landwirtschaftlichen Nutzung in Berlin wird dann nur der Grundbetrag angesetzt.

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Schritt für Schritt zur Erklärung

Wir führen Sie im Folgenden Schritt für Schritt durch den Prozess. Weitere Informationen