Rechtshilfeersuchen

Nationale Rechtshilfe

In Berlin wohnende Personen sind mitunter als Zeugen oder Parteien an zivilrechtlichen Verfahren beteiligt, die vor anderen deutschen Gerichten verhandelt werden. Um diesen Bürgern weite Anreisen zu ersparen, kann jedes deutsche Gericht das Amtsgericht Schöneberg um die Vernehmung dieser Personen im Wege der Rechtshilfe ersuchen.

ACHTUNG!
Seit dem 01. Juli 2008 ist für das Rechtshilfeersuchen in Nachlass- sowie Vormundschaftsangelegenheiten das Wohnortgericht des jeweiligen Verfahrensbeteiligten zuständig.

Internationale Rechtshilfe

Ausländische Gerichte haben grundsätzlich keine Zwangsmittel, das Erscheinen eines deutschen Bürgers (z.B. als Zeugen vor dem ausländischen Gericht) zu erzwingen. Internationale Abkommen erlauben es jedoch Gerichten aus bestimmten Ländern, für in Berlin lebende Personen eine Vernehmung oder Anhörung vor dem Amtsgericht Schöneberg im Wege der Rechtshilfe zu beantragen.