Mehr Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher

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Der Anstieg ernährungsbedingter Erkrankungen, der für ca. ein Drittel der Gesundheitskosten in Deutschland verantwortlich ist, betrifft weit überproportional Menschen aus einkommensschwachen Haushalten und schränkt ihre Lebensqualität und ihre Zukunftsperspektiven ein. Ungesunde Ernährung und Übergewicht durch Überkonsum und minderwertige Lebensmittel sind zwei der wichtigsten Ursachen für vermeidbare Krankheiten weltweit. Der Verbrauch von Fertigprodukten beim alltäglichen Essen, nicht nur in der Außer-Haus-Verpflegung, ist hoch. Umso wichtiger ist es für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu wissen, „was drin ist“ und wie es um die Hygiene der Lebensmittelbetriebe, bei denen sie essen, bestellt ist.

Maßnahmen

„Transparenzbarometer“
In Dänemark sind Lebensmittelbetriebe seit 17 Jahren dazu verpflichtet, die Ergebnisse der Lebensmittelkontrolle durch einen sog. Smiley an ihren Eingangstüren auszuhängen. Die Kontrollberichte sind zudem im Internet abrufbar. Die Quote der Betriebe, die eine gute Smiley-Auszeichnung erhalten haben, hat sich seit Einführung des Systems um 20 Prozent erhöht. Berlin hat sich gegenüber dem Bund für ein einheitliches, bundesweites Instrument einer Hygiene-Ampel bzw. eines Hygiene-Barometers für Lebensmittelbetriebe eingesetzt. Da derzeit eine Umsetzung auf Bundesebene unwahrscheinlich erscheint, wurde eine landesrechtliche Regelung erarbeitet.

Nährwertkennzeichnung
Grundsätzliches Ziel der Ernährungsstrategie ist es, den Einsatz von frischen Lebensmitteln in der Außer-Haus-Verpflegung zu stärken. Wenn der Einsatz von Fertigprodukten in der Außer-Haus-Verpflegung erfolgt, müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher wissen, „was drin ist“. Für verpackte Lebensmittel hat die Bundesregierung angekündigt, den Nutriscore als freiwillige Nährwertkennzeichnung einzuführen. Für die Gemeinschaftsverpflegung hat das Studierendenwerk Berlin bereits eine Vorreiterrolle eingenommen. Durch die Einführung der „Gastronomischen Ampel“ in den Mensen werden die Speisen mit den bekannten Ampelfarben markiert, so dass eine einfache Möglichkeit besteht, Speisen, Gerichte bis hin zu Speiseplänen nach ernährungsphysiologischen und präventiv-medizinischen Aspekten zu bewerten und zu kennzeichnen. In Zusammenarbeit mit der „Kantine Zukunft Berlin“ wird versucht, weitere Betriebe und Einrichtungen für eine solche freiwillige Kennzeichnung zu begeistern und sie bei der Umsetzung zu unterstützen.
Damit Verbraucherinnen und Verbraucher den Nutriscore beim Einkauf nutzen und gesündere Kaufentscheidungen treffen können, müssen möglichst viele Produkte im Supermarkt mit dem Label gekennzeichnet sein. Berlin wird sich daher bemühen, möglichst viele Betriebe für die freiwillige Nutzung des Nutriscores zu begeistern und sie bei der Umsetzung zu unterstützen.
Seine volle Lenkungswirkung wird der Nutriscore allerdings erst entfalten können, wenn sämtliche Produkte auf dem Markt gekennzeichnet sind. Dies wird nicht durch eine freiwillige Regelung zu erreichen sein.
Berlin wird sich weiterhin gegenüber dem Bund für die verpflichtende Einführung des Nutriscores einsetzen.

Verbindliche Reduktionstrategie für Zucker, Salz, Fett
Eine Überarbeitung der Rezepturen für verarbeitete Lebensmittel im Hinblick auf Zucker, Salz und Fett durch die Lebensmittelindustrie ist geboten. Eine Reduktion von Zucker sollte aber nicht durch Einsatz von Süßstoffen kompensiert werden. Studien des Max-Rubner-Instituts zeigen die große Bandbreite auf, die innerhalb von Produktgruppen hinsichtlich ihres Zucker-, Fett- und Salzgehalts bestehen, und weisen auf das sog. Reformulierungspotential hin.
Die Bundesregierung hat eine auf Freiwilligkeit beruhende Reduktionsstrategie auf den Weg gebracht, die die bestehenden „Reformulierungspotentiale“ nicht nutzt. Berlin wird sich gegenüber dem Bund dafür einsetzen, dass eine verbindliche nationale Reduktionstrategie für Zucker, Salz, Fett in verarbeiteten Lebensmitteln mit klaren Vorgaben erfolgt.

Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention transparent machen und miteinander abstimmen
Die Maßnahmen des Landes und der Sozialversicherungsträger im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention müssen transparent und miteinander abgestimmt werden, um das vereinbarte Ziel der Landesrahmenvereinbarung (LRV) Berlin vom Juli 2018 zu erreichen. Es wird darüber hinaus geprüft, ob die Verpflichtungen der gesetzlichen Krankenversicherungen, mehr Geld in Prävention und Gesundheitsförderung, insbesondere in den sogenannten Lebenswelten wie z.B. Kitas, Schulen, Nachbarschaft, Pflegeeinrichtungen zu investieren und krankenkassenübergreifend zu kooperieren, noch im größeren Umfang genutzt werden können.