Unter Gefahrenlagen werden im Katastrophenschutz Situationen verstanden, in denen eine große Anzahl von Menschen zugleich betroffen ist. Dazu gehören zum Beispiel schwere Unwetter, großflächige Stromausfälle, Großbrände und Explosionen, Überschwemmungen, extreme Hitze oder Kälte, Chemieunfälle und gefährliche Gasentwicklungen.
Solche Gefahrenlagen sind regelmäßig mit einer Störung oder einem Ausfall kritischer Infrastrukturen verbunden. Zu den kritischen Infrastrukturen gehören die Wasser-, Strom- und Nahrungsmittelversorgung, Informations- und Kommunikationstechnik und der öffentliche Nahverkehr.
Ein langanhaltender, großflächiger Stromausfall stellt zum Beispiel eine Gefahrenlage dar, in der von den zuständigen Behörden im Bezirk Katastrophenschutz-Leuchttürme in Betrieb genommen werden.