Gemeinsam durch die Energiekrise: Entlastungspakete, Tipps & Hilfen berlin.de/energie
Gewerbemüll (illegal) - Entsorgung
Die Entsorgung von Gewerbemüll (illegal) auf öffentlichem Straßenland und auf Grünflächen erfolgt durch die Straßen- und Grünflächenämter, auf Privatgelände sind die Umwelt- und Naturschutzämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Meldung des illegalen Mülls (telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg)
Erforderliche Unterlagen
-
Beschwerde
Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
- Ort und Zeit
- Volumen
- Verursacher (falls bekannt)
- persönliche Daten (Anzeigender)
Gebühren
(gegebenenfalls gebührenpflichtig für den Verursacher)
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.