Ukraine

  • Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів:
    berlin.de/ukraine*

Energiesparen

325709
11108916000000

Straßensondernutzung - Kellerlicht- und Biereinwurfschacht

Die Herstellung und Nutzung von Einwurfschächten, Kellerschächten, Sockeln, Fundamenten von Bauten und Einfriedungen, Pfeilerverstärkungen u.ä. sowie von Anlagen mit Raumgewinn für den Anlieger im Straßengrund stellen - sofern kein Anliegergebrauch vorliegt - eine Straßenlandsondernutzung dar. Der Bauherr / Eigentümer ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.

Ob Anliegergebrauch vorliegt, hängt u.a. von der Art der Nutzung, der Tiefe des Hineinragens in das öffentliche Straßenland und von der Gehwegbreite ab. Die zulässigen Maße sind daher im Einzelfall bei der Straßenbaubehörde zu erfragen.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
    (unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
    Dazu ein formloser Antrag des Bauherrn (Eigentümers) mit Lageplan und Außmaß der Nutzung und Angabe des Nutzungsbeginns. Der Antrag ist rechtzeitig vor dem geplanten Nutzungsbeginn einzureichen.

Gebühren

  • 120,00 Euro Verwaltungsgebühr und zusätzlich
  • 23,00 Euro je Jahr/m² Fläche je Anlage Sondernutzungsgebühr

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Bearbeitung des Antrags erfolgt nach Vorlage eines vollständigen Antrages innerhalb eines Monats.
Hinweis: Die Genehmigungsfiktion von einem Monat kann durch die Behörde einmalig auf zwei Monate verlängert werden.

Zuständige Behörden

Die Nutzung ist bei dem Bezirksamt zu beantragen, in welchem die Nutzung stattfinden soll.

Bezirksamt Spandau

Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.