Ukraine

  • Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів:
    berlin.de/ukraine*

Energiesparen

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Eheschließung - mit Auslandsbeteiligung - Auskunft, Beratung und Anmeldung

Sie haben den Wunsch zu heiraten. Mindestens einer von Ihnen hat eine ausländische Staatsangehörigkeit, ist eingebürgert oder im Ausland geboren. Dazu müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden. Das können Sie frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin. Heiraten können Sie anschließend in jedem deutschen Standesamt.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz
    Zuständig ist das Standesamt des Bezirkes, in dem einer von Ihnen seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.
  • Staatsangehörigkeit
    Mindestens einer von Ihnen
    • besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit oder
    • ist eingebürgert oder
    • ist im Ausland geboren
  • Persönliches Erscheinen
    Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt von beiden Partnern persönlich. Sollten Sie aus wichtigen Gründen verhindert sein, kann Ihre Partnerin oder Ihr Partner ausnahmsweise die Anmeldung allein vornehmen. Eine schriftliche Vollmacht ist dann notwendig.
  • Dolmetscher
    Beherrscht einer von Ihnen die deutsche Sprache nur unzureichend, ist ein Dolmetscher hinzuzuziehen.

Erforderliche Unterlagen

  • Persönliche Beratung
    Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach Ihren persönlichen Verhälnissen. Hierfür ist eine persönliche Beratung erforderlich.
    Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Standesamt.

Gebühren

Anmeldung der Eheschließung und Prüfung der Ehevoraussetzungen: 45,00 Euro die Anmeldung zzgl. 45,00 Euro je Ehegatt_in für die_den ausländisches Recht zu beachten ist.
Zusätzlich:
  • Eheschließung bei einem anderen Standesamt: 40,00 Euro
  • Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten: 80,00 Euro
  • Eheschließung außerhalb der Amtsräume oder in den Außenstellen des Standesamtes: 75,00 - 150,00 Euro
  • Eheurkunde deutsch: 12,00 Euro
  • Eheurkunde mehrsprachig/international: 12,00 Euro
  • jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung: 6,00 Euro
Hinweis: Weitere Kosten können durch besondere Eheschließungsorte entstehen.

Zuständige Behörden

Das Standesamt des Bezirkes in dessen Bereich einer der Partner wohnt. Hat keiner von Ihnen einen Wohnsitz im Inland, das Standesamt bei dem die Eheschließung stattfinden soll.

Bezirksamt Spandau

Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.