Ukraine
- Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів:
berlin.de/ukraine*
Energiesparen
Eheschließung - mit Auslandsbeteiligung - Auskunft, Beratung und Anmeldung
Sie haben den Wunsch zu heiraten. Mindestens einer von Ihnen hat eine ausländische Staatsangehörigkeit, ist eingebürgert oder im Ausland geboren. Dazu müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden. Das können Sie frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin. Heiraten können Sie anschließend in jedem deutschen Standesamt.
Voraussetzungen
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Wohnsitz
Zuständig ist das Standesamt des Bezirkes, in dem einer von Ihnen seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. -
Staatsangehörigkeit
Mindestens einer von Ihnen
- besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit oder
- ist eingebürgert oder
- ist im Ausland geboren
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Persönliches Erscheinen
Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt von beiden Partnern persönlich. Sollten Sie aus wichtigen Gründen verhindert sein, kann Ihre Partnerin oder Ihr Partner ausnahmsweise die Anmeldung allein vornehmen. Eine schriftliche Vollmacht ist dann notwendig. -
Dolmetscher
Beherrscht einer von Ihnen die deutsche Sprache nur unzureichend, ist ein Dolmetscher hinzuzuziehen.
Erforderliche Unterlagen
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Persönliche Beratung
Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach Ihren persönlichen Verhälnissen. Hierfür ist eine persönliche Beratung erforderlich.
Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Standesamt.
Gebühren
Zusätzlich:
- Eheschließung bei einem anderen Standesamt: 40,00 Euro
- Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten: 80,00 Euro
- Eheschließung außerhalb der Amtsräume oder in den Außenstellen des Standesamtes: 75,00 - 150,00 Euro
- Eheurkunde deutsch: 12,00 Euro
- Eheurkunde mehrsprachig/international: 12,00 Euro
- jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung: 6,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Das Standesamt des Bezirkes in dessen Bereich einer der Partner wohnt. Hat keiner von Ihnen einen Wohnsitz im Inland, das Standesamt bei dem die Eheschließung stattfinden soll.
Bezirksamt Spandau
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.