Wichtige Informationen zur Aktuellen Situation: COVID-19 (Coronavirus)
Sehr geehrte Bürger:innen, der Pandemiestab des Bezirksamtes Lichtenberg diskutiert regelmäßig in seinen Sitzungen über die Maßnahmen zur Eindämmung des COVID-19 (Coronavirus). Im Ergebnis gelten vorerst folgende Regelungen:
Info-Seite Bezirksamt Lichtenberg | Allgemeinverfügung | WARN-APP | WirbleibenzuHause | Hilfsangebote
Urkunde - Ausstellung - Lebenspartnerschafturkunden
Sie benötigen einen Nachweis über eine eingetragene Lebenspartnerschaft.
Das Standesamt bietet hierfür verschiedene Dokumente an:
- Lebenspartnerschaftsurkunde deutsch
- Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Zuständig ist das Standesamt des Bezirks, in dem die Lebenspartnerschaft begründet / registriert wurde.
-
Beantragen können Sie die Urkunden
• für sich selbst
• wenn Sie in gerader Linie mit der Person verwandt sind (Eltern, Kinder, Großeltern,
Enkelkinder …)
• Lebenspartnerin/Lebenspartner
• als Bruder / Schwester
• wenn Sie ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Urkunde haben. (Bei Fragen
hierzu rufen Sie bitte im Standesamt an). -
Anfordern können Sie die Urkunden
• persönlich oder in Vertretung mit Vollmacht
im Standesamt während der Öffnungszeiten
• per Post, per Fax
Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen
-
Vorzulegen sind:
In jedem Fall:
• Personalausweis oder Reisepass
Zusätzlich als Nachweis Ihrer Verwandtschaft:
• Geburtsurkunde
Zusätzlich als Nachweis des „berechtigten Interesses“, zum Beispiel:
• Erbschein
• Grundbuchauszug
Zusätzlich, wenn die Urkunde für eine andere Person beantragt wird
• Vollmacht der antragsberechtigten Person
Gebühren
- Lebenspartnerschaftsurkunde deutsch 12,00 Euro
- beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister 12,00 Euro
- jede weitere Urkunde derselben Art, bei gleichzeitiger Ausstellung 6,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Standesamt in dem die Begründung der Lebenspartnerschaft / Registrierung erfolgt ist.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.