Das BEM ist ein gesetzlich vorgesehenes Verfahren zur Unterstützung von Beschäftigten, die innerhalb von 12 Monaten länger als 42 Tagen krankheitsbedingt abwesend waren.
Ziel ist es, gemeinsam Maßnahmen zu erarbeiten, um die Arbeits- und Dienstfähigkeit wiederherzustellen oder zu erhalten.
Alle Beschäftigten (egal ob angestellt oder verbeamtet), die in den vergangenen 12 Monaten mehr als sechs Wochen (42 Kalendertage) ununterbrochen oder wiederholt arbeits- bzw. dienstunfähig waren, haben Anspruch auf ein BEM.