Fragen und Antworten zum Thema "Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)"

  • Was ist das BEM und wer hat Anspruch darauf?

    Das BEM ist ein gesetzlich vorgesehenes Verfahren zur Unterstützung von Beschäftigten, die innerhalb von 12 Monaten länger als 42 Tagen krankheitsbedingt abwesend waren.
    Ziel ist es, gemeinsam Maßnahmen zu erarbeiten, um die Arbeits- und Dienstfähigkeit wiederherzustellen oder zu erhalten.

    Alle Beschäftigten (egal ob angestellt oder verbeamtet), die in den vergangenen 12 Monaten mehr als sechs Wochen (42 Kalendertage) ununterbrochen oder wiederholt arbeits- bzw. dienstunfähig waren, haben Anspruch auf ein BEM.

  • Bin ich zur Teilnahme verpflichtet und welche Vorteile hat ein BEM für mich?

    Die Teilnahme ist freiwillig.
    Eine Ablehnung hat keine arbeits- oder dienstrechtlichen Konsequenzen.

    Ein BEM kann helfen:
    • Ihren Wiedereinstieg zu erleichtern,
    • Ihre Gesundheit und Arbeitsfähigkeit langfristig zu sichern,
    • den Arbeitsplatz anzupassen oder alternative Lösungen zu finden.
  • Wie läuft ein BEM-Verfahren grundsätzlich und was passiert im Erstgespräch?
    Das BEM umfasst drei Phasen:
    1. Angebotsphase: Sie erhalten ein schriftliches BEM-Angebot.
    2. Durchführungsphase: Gespräche zur Analyse und Maßnahmenplanung.
    3. Umsetzungsphase: Umsetzung der Maßnahmen und Bewertung ihrer Wirksamkeit, anschließend Abschluss des Verfahrens.
    Im Erstgespräch geht es um:
    • die Vorstellung des Verfahrens,
    • Ihre Sichtweise zur Situation (sofern gewünscht),
    • erste gemeinsame Überlegungen zu Unterstützungsmaßnahmen.
  • Muss ich meine Diagnose offenlegen?

    Nein. Die Offenlegung medizinischer Informationen ist freiwillig.
    Es genügt, wenn Sie angeben, ob Einschränkungen bei der Arbeit bestehen.

  • Wer ist am BEM-Verfahren beteiligt?
    Ein sogenanntes Integrationsteam, bestehend aus:
    • einer von Ihnen ausgewählten Führungskraft bei ZSB
    • die für BEM-Koordination zuständigen Person,
    • ggf. weiteren sachkundigen Personen, sofern Sie zustimmen,
    • ggf. zuzüglich aus Mitgliedern der Beschäftigtenvertretungen, sofern Sie dies wünschen:

    Frauenvertreterin
    frauenvertreterin@seninnsport.berlin.de

    Personalrat
    personalrat@seninnsport.berlin.de

    Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
    sbv@seninnsport.berlin.de

    Jugend- und Auszubildendenvertretung
    jav@seninnsport.berlin.de

  • Kann ich eine Vertrauensperson hinzuziehen und was passiert, wenn ich das BEM ablehne?

    Sie können jederzeit eine Person Ihres Vertrauens mitbringen – z. B. eine Kollegin/ einen Kollegen, die Beschäftigtenvertretungen, eine Freundin/ einen Freund.

    Wenn Sie das BEM ablehnen, wird das entsprechend vermerkt und das Verfahren beendet.
    Wenn erneut die Voraussetzungen für ein BEM-Verfahren vorliegen, wird ein weiteres BEM-Verfahren angeboten.

  • Welche Maßnahmen können im BEM vereinbart werden und wie steht es um Datenschutz und Schweigepflicht?
    Zum Beispiel (Aufzählung nicht abschließend):
    • Anpassung von Arbeitszeiten, Arbeitsort oder Aufgaben,
    • ergonomische Verbesserungen,
    • Anschaffung technischer Hilfsmittel,
    • stufenweise Wiedereingliederung („Hamburger Modell“),
    • Einsatzstelle, Fortbildung oder Schulungen.

    Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt.
    Ohne Ihre schriftliche Zustimmung dürfen keine Informationen an Dritte weitergegeben werden. Alle Beteiligten unterliegen der Schweigepflicht.
    Im Rahmen des BEM gesammelte vertrauliche personenbezogene Daten (wie z.B. Gesprächsprotokolle oder Maßnahmenpläne) werden nicht in Ihrer Personalakte gespeichert. Die BEM-Akte wird separat geführt und nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.

  • Kann ich das BEM später abbrechen?

    Ja, die Entscheidung, wann das BEM beendet wird, liegt bei Ihnen.
    Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen und das Verfahren beenden – ohne negative arbeits- bzw. dienstrechtliche Konsequenzen.

  • Wie werden die Ergebnisse des BEM überprüft und wie endet das Verfahren?

    Das Integrationsteam prüft gemeinsam mit Ihnen die Wirksamkeit der vereinbarten Maßnahmen.
    Auch ein Abschlussgespräch findet statt.

    Das Verfahren endet mit der erfolgreichen Wiedereingliederung, wenn alle Maßnahmen abgeschlossen oder ausgeschöpft sind oder mit der Ablehnung/ dem Abbruch durch Sie.

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