FAQ - Häufig gestellte Fragen

Kurze Fakten über den öffentlichen Dienst

Was ist der Unterschied zwischen einer Anstellung im öffentlichen Dienst und einer Verbeamtung?

  • Angestellte erhalten einen Arbeitsvertrag und bekommen das Gehalt nach dem Tarifvertrag, Beamte werden ernannt und erhalten eine Besoldung.
  • Angestellte dürfen streiken, Beamte nicht.
  • Angestellte erhalten im Ruhestand eine Rente, Beamte eine Pension.
  • Als Angestellte im öffentlichen Dienst können Menschen aller Nationalitäten arbeiten, Beamte brauchen eine deutsche Staatsbürgerschaft oder EU-Nationalität.

Fragen und Antworten zum Thema "Ausbildung"

  • Bis wann kann ich mich bewerben?

    In den Ausschreibungen wird auf den Bewerbungsschluss gesondert hingewiesen. Die jeweilige Stellenausschreibung wird bereits einige Monate vor dem geplanten Einstellungstermin im Berliner Jobportal veröffentlicht. Um die Ausschreibungsfrist nicht zu verpassen, kannst du hier einen Jobalert einrichten. Du wirst dann per E-Mail benachrichtigt, sobald die entsprechende Ausschreibung online ist.

  • Wann ist der Einstellungstermin?

    Die Einstellungen erfolgen immer zum 1. September eines jeden Kalenderjahres.

  • Gibt es eine Altersbegrenzung für Bewerbende?

    Für Verwaltungsfachangestellte gibt es keine Altersbegrenzung. Die Rechtsgrundlage ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Für Regierungssekretäranwärter bzw. Regierungssekretäranwärterinnen darf das 45. Lebensjahr vor der ersten Ernennnung nicht vollendet worden sein.

  • Welche Bewerbungsunterlagen muss ich einreichen?

    Die Bewerbung erfolgt über unser onlinegestütztes Bewerbungssystem im Karriereportal. Folgende Unterlagen sollten beigefügt werden:

    • Anschreiben
    • Lebenslauf
    • Abschlusszeugnis
    • Nachweise bisheriger Tätigkeiten (falls vorhanden)
    • Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
  • Wie erfolgt das Einreichen meiner Bewerbungsunterlagen?

    Deine Bewerbung ist nur online im Berliner Karriereportal möglich, wenn eine Ausschreibung von Ausbildungsplätzen erfolgt ist.

  • Wie bereite ich mich auf den online basierten Eignungstest vor?

    Wie in jedem Einstellungstest legen wir Wert auf Kenntnisse in Deutsch sowie in der Allgemeinbildung. Des Weiteren prüfen wir Grundlagen der Mathematik und logisches Denken. Das Wichtigste für den Test jedoch ist, dass du ausgeschlafen, pünktlich und gesund am Tag des Tests erscheinst.

Fragen und Antworten zum Thema "Gehobene Verwaltungsebene"

  • Wann ist der Einstellungstermin?
    • Regierungsinspektoren (w/m/d) im Beamtenverhältnis auf Probe:
      Die Einstellungen erfolgen in der Regel zum 01. Juni und 01. Dezember eines jeden Kalenderjahres.
    • Trainees (w/m/d):
      Die Einstellungen erfolgen zum 01. Mai und 01. November eines jeden Kalenderjahres.

    Die jeweilige Stellenausschreibung wird bereits einige Monate vor dem geplanten Einstellungstermin im Berliner Jobportal veröffentlicht. Um die Ausschreibungsfrist nicht zu verpassen, kannst du hier einen Jobalert einrichten. Du wirst dann per E-Mail benachrichtigt, sobald die entsprechende Ausschreibung online ist.

  • Wie bewerbe ich mich?

    Bewerbungen finden nur online über das Karriereportal der Berliner Verwaltung innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfristen statt.
    Nach dem Hochladen deiner Bewerbung erhältst du persönliche Zugangsdaten. So kannst du deine Bewerbungsunterlagen bei Bedarf noch bearbeiten oder ergänzen. Bewerbungen auf anderem Weg sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen entnimmst du bitte der entsprechenden Ausschreibung.

  • Kann ich mich auch bewerben, wenn ich bereits Beamte (w/m/d) auf Probe in der gehobenen Verwaltungsebene bin?

    Ja. Die laufbahnrechtliche Probezeit darf jedoch bis zum Einstellungstermin noch nicht abgelaufen sein.

  • Kann ich mich auch bewerben, wenn mein Studium noch nicht abgeschlossen ist?

    Ja. Der Abschluss des Studiums muss jedoch spätestens 4 Wochen vor dem Einstellungstermin nachgewiesen werden. Wenn der Abschluss zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist noch nicht vorliegt, wird bei der Bewerbung eine Kopie der Modulnoten bzw. eine Auflistung der bisher erbrachten Studienleistungen benötigt..

Fragen und Antworten zum Thema "Höhere Verwaltungsebene"

  • Wann kann ich mich bewerben?

    Die Einstellungen von Regierungsräten und Trainees erfolgen in der Regel einmal im Kalenderjahr. Die Stellenausschreibung wird bereits einige Monate vor dem geplanten Einstellungstermin im Berliner Jobportal veröffentlicht. Um die Ausschreibungsfrist nicht zu verpassen, können Sie hier einen Jobalert einrichten. Sie werden dann per E-Mail benachrichtigt, sobald die entsprechende Ausschreibung online ist.

  • Wie bewerbe ich mich?

    Die Bewerbung erfolgt über unser onlinegestütztes Bewerbungssystem im Karriereportal. Nach dem Hochladen Ihrer Bewerbung erhalten Sie persönliche Zugangsdaten. So können Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bei Bedarf noch bearbeiten oder ergänzen. Bewerbungen auf anderem Weg sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Ausschreibung.

  • Gibt es eine Altersbegrenzung für Bewerbende?

    Für Verwaltungsfachangestellte gibt es keine Altersbegrenzung. Die Rechtsgrundlage ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Für Regierungssekretäranwärter bzw. Regierungssekretäranwärterinnen darf das 45 Lebensjahr vor der ersten Ernennnung nicht vollendet worden sein.

  • Kann ich mich auch außerhalb der Bewerbungsfrist bewerben?

    Nein, wir können nur Bewerbungen berücksichtigen, die innerhalb der Bewerbungsfrist für eine konkrete Stellenanzeige eingehen. Wir bitten daher, von Initiativbewerbungen abzusehen.

  • Kann ich mich bewerben, wenn mein Abschluss noch nicht vorliegt?

    Grundsätzlich können wir Ihre Bewerbung nur berücksichtigen, wenn Sie Ihr Studium bereits erfolgreich abgeschlossen haben und die entsprechenden Zeugnisse einreichen. Alle weiteren Informationen zu den Bewerbungsunterlagen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Ausschreibung.

  • Wann findet das Auswahlverfahren statt?

    Das Auswahlverfahren für Juristen findet im zweiten Quartal des jeweiligen Kalenderjahres statt, für Trainees im vierten Quartal des jeweiligen Kalenderjahres.

  • Wie lange dauert das Verfahren insgesamt?

    Das gesamte Auswahlverfahren nimmt einige Monate in Anspruch.