In der Kirchstraße befinden sich keine Rollstuhlparkplätze.
Jedoch stehen im Kriminalgericht ausreichend Rollstuhlparkplätze zur Verfügung. Diese erreichen Sie über die Zufahrt Alt-Moabit 17.
Auf dem Gelände des Kriminalgerichts Moabit gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).
Die dortigen Rollstuhlparkplätze können durch Personen genutzt werden, die im Besitz einer von der zuständigen Behörde ausgestellten Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen nach § 46 StVO sind.
Bei Inanspruchnahme dieser Parkerleichterung ist der entsprechende Parkausweis bei Einfahrt vorzuweisen und an der Innenseite der
Windschutzscheibe sichtbar anzubringen. Dies berechtigt Sie zum entgeltfreien Parken.
Sofern Ihr Behindertenausweis mit dem Merkzeichen „G” versehen ist und die oben genannte Ausnahmegenehmigung nicht vorliegt, haben Sie die Möglichkeit mit Ihrem PKW unter Vorlage des Behindertenausweises sowie des Personaldokuments und ggf. der Ladung in Begleitung das Parkhaus kostenpflichtig zu nutzen.