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Sondernutzung von Straßen nach § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Das öffentliche Straßenland hat per Gesetz jedermann zur verkehrlichen Nutzung zur Verfügung zu stehen. Wenn jemand diesen Gemeingebrauch durch eine andere Art der Nutzung einschränkt, handelt es sich dabei um eine Sondernutzung. mehr

Straßensondernutzung - Baustelleneinrichtung - Service Berlin

Die Einrichtung von Baustellen (Lagerung von Baumaterialien, Container, Bauwagen, Toiletten, Bauzaun, gemeinsam auf einer Fläche) auf dem öffentlichen Straßenland stellt eine Straßenlandsondernutzung dar. Der Bauherr oder die vom Bauherrn bevollmächtigte Baufirma ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen. mehr

Sondernutzung von öffentlichem Straßenland

Jeder Gebrauch der öffentlichen Straße, der über das übliche Maß (den Gemeingebrauch) hinausgeht, ist eine Sondernutzung und muss beantragt werden. Für folgende Anliegen können Sie einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Sondernutzung von öffentlichem Straßenland stellen: mehr

Was ist eine Sondernutzung?

Definition. Wird das öffentliche Straßenland zu anderen Zwecken als Gemeingebrauch oder Anliegergebrauch genutzt, so handelt es sich um eine Sondernutzung. Sondernutzungen sind z.B.: Baustelleneinrichtungen. Herausstellen von Stehtischen oder Tischen und Stühlen (Schankvorgarten) Veranstaltungen oder Märkte. Jeglicher Handel auf Straßenland. mehr

Straßensondernutzung - Herausstellen von Tischen und Stühlen vor ...

Wenn jemand diesen Gemeingebrauch durch eine andere Art der Nutzung, wie das Herausstellen von Tischen und Stühlen (Schankvorgarten) vor eigenen Geschäftsräumen einschränkt, handelt es sich dabei um eine Sondernutzung. Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen. mehr

Sondernutzung

Hier können Sie sich über die Straßenrechtliche Sondernutzung informieren und haben die Möglichkeit, die Variante der Onlineabwicklung zu nutzen. Sondernutzungsarten nach §13 Berliner Straßengesetz in Verbindung mit §46 StVO. Schankvorgärten (Tische und Stühle) Herausstellen von Waren Informationsstände Stehtische Märkte mehr

Straßenrechtliche Sondernutzung Kran, Schrägaufzug, Lift, Hebebühne ...

Straßenrechtliche Sondernutzung Kran, Schrägaufzug, Lift, Hebebühne. Zu den Sondernutzungen der öffentlichen Straßen gehören auch Kranaufstellungen, Schrägaufzüge, Lifte und Hebenbühnen. Dass ein Einsatz im öffentlichen Straßenland einzeln beantragt und erlaubt wird, ist eher die Ausnahme. mehr

Sondernutzung des öffentlichen Straßenlandes

Nach den gesetzlichen Bestimmungen soll das öffentliche Straßenland der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Wird das öffentliche Straßenland zu anderen Zwecken genutzt, handelt es sich um eine Sondernutzung. Sondernutzungen sind z. B. Baustelleneinrichtungen Fahrradständer (fest verankert!) Gehwegüberfahrten mehr

Herausstellen von Waren vor eigenen Geschäftsräumen - Service Berlin

Das öffentliche Straßenland hat per Gesetz jedermann zur verkehrlichen Nutzung zur Verfügung zu stehen. Wenn jemand diesen Gemeingebrauch durch eine andere Art der Nutzung, wie das Herausstellen von Waren vor eigenen Geschäftsräumen einschränkt, handelt es sich dabei um eine Sondernutzung. mehr

Genehmigungen für Sondernutzungen im öffentlichen Raum

Um hier ausgleichend eingreifen zu können, müssen Sondernutzungen im öffentlichen Raum genehmigt werden. Das umfasst zum Beispiel Veranstaltungen, Informationsstände, Filmdreharbeiten, Tische vor Gaststätten und vieles mehr. Eine Übersicht der Genehmigungsverfahren und Dienstleistungen des Straßen- und Grünflächenamtes sowie der ... mehr

Berliner Straßengesetz (BerlStrG)

§ 11 BerlStrG: Sondernutzung (1) Jeder Gebrauch der öffentlichen Straßen, der über den Gemeingebrauch hinausgeht, ist eine Sondernutzung und bedarf unbeschadet sonstiger Vorschriften der Erlaubnis der Straßenbaubehörde. (2) Die Erlaubnis nach Absatz 1 soll in der Regel erteilt werden, wenn überwiegende öffent- mehr

Genehmigungen, Sondernutzungserlaubnisse und ...

Jeder Gebrauch der öffentlichen Straße, der über das übliche Maß (den Gemeingebrauch) hinausgeht, ist eine Sondernutzung. Hier werden die erforderlichen Erlaubnisse nach dem Berliner Straßengesetz erteilt und entsprechende Ordnungswidrigkeiten verfolgt. mehr

Straßensondernutzung - Baugerüst - Dienstleistungen - Service Berlin

Straßensondernutzung - Baugerüst. Das Aufstellen von Baugerüsten auf dem öffentlichen Straßenland stellt eine Straßenlandsondernutzung dar. Der Bauherr oder die vom Bauherrn bevollmächtigte Baufirma ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen. mehr

Sondernutzungen im Bezirk Mitte

erlaubnispflichtige Sondernutzung im Sinne des § 11 Berliner Straßengesetz. (2) Zum Gemeingebrauch gehören unter anderem das Werben, insbesondere das Verteilen von Zetteln, die Pflastermalerei mit wasserlöslichen Farben, das Musizieren, Darbietungen und ähnliches, wenn diese Tätigkeiten ohne Abstellen von Gegenständen ausgeübt werden ... mehr

Senat beschließt gesetzliche Grundlage zur Regulierung ... - Berlin

Der Gesetzentwurf sieht einen neuen Paragrafen im Berliner Straßengesetz vor: Dieser Paragraf schafft für die Sondernutzung öffentlicher Straßen den Rechtsrahmen zur Regulierung des gewerblichen Anbietens von Mietfahrzeugen, die selbstständig reserviert und genutzt werden können. mehr

Straßensondernutzung - Wahlplakate (DIN A 0) - Service Berlin

Gleiches gilt im Zusammenhang vom Volksbegehren und Volksentscheiden. Da es sich um eine Straßensondernutzung handelt, ist der Wahlhelfer verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen. Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen. mehr

Sondernutzung von Straßenland für Steglitz-Zehlendorf

Von einer Sondernutzung von Straßenland spricht man in den Fällen, in denen der Gebrauch des Straßenlandes (Straßen, Plätze, Wege) über das allgemein übliche Maß hinaus geht. Ein kurzfristiges Abstellen von Waren und Gegenständen zum Zwecke des Transports oder Verladens stellt daher ebenso wenig eine Sondernutzung dar, wie etwa das ... mehr

Genehmigungen für Sondernutzungen im öffentlichen Raum

Genehmigungen für Sondernutzungen im öffentlichen Raum - Berlin.de. Friedrichshain-Kreuzberg. Politik und Verwaltung. Ämter. Straßen- und Grünflächen­amt. Straßen. mehr

Sondernutzungsgebührenverordnung - SNGebVO

Für Sondernutzungen der öffentlichen Straßen in der Baulast des Landes Berlin oder der Bundesrepublik Deutschland werden Gebühren nach dieser Verordnung und dem Gebührenverzeichnis der Anlage 1 erhoben (Sondernutzungsgebühren). mehr

Allgemeine Forderungen des Straßen- und Grünflächenamtes bei ...

Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes. Überbauungen des öffentlichen Straßenlandes (z.B. Erker, Balkone, Schächte etc.) könnten eine erlaubnispflichtige Sondernutzung des öffentlichen Straßenlandes darstellen, sofern bestimmte Maße überschritten werden. Rechtsgrundlage ist § 11 Absatz 1 des Berliner Straßengesetzes. mehr

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