Der Anmeldezeitraum für den Prüfungsdurchgang 2024/2025 lautet wie folgt:
- Anmeldezeitraum: 1. Oktober 2024 – 30. November 2024
Zulassungsanträge werden ausschließlich während der oben genannten Anmeldezeiträume angenommen. Die Anträge sind schriftlich zu stellen und per Post zu senden an: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Staatliches Prüfungsamt für Übersetzerinnen und Übersetzer, Rhinstr. 46, 12681 Berlin.
Maßgeblich für den fristgerechten Eingang des Zulassungsantrags in der Behörde ist dessen tatsächlicher durch Eingangsstempel beurkundeter Eingang dort, nicht der Poststempel, nicht der Zeitpunkt der Zustellung über Briefkasten o.ä.. Alternativ können Zulassungsanträge auch nach Voranmeldung persönlich während der Sprechzeiten im Prüfungsamt abgegeben werden. Außerhalb der offiziellen Anmeldezeiträume zugesandte Zulassungsanträge sowie alle nicht persönlich oder per Post eingereichten Zulassungsanträge (insbesondere E-Mail-Bewerbungen) gelten als nicht gestellt
Achtung: Zulassungsanträge für Prüfungen in den Sprachen Isländisch, Katalanisch, Niederländisch, Schwedisch, Slowakisch, Tschechisch und Ukrainisch können derzeit aus organisatorischen Gründen nur im Anmeldezeitraum 1. April 2024 bis 31. Mai 2024 gestellt werden. Für alle anderen Prüfungssprachen kann ein Zulassungsantrag sowohl während des Anmeldezeitraums 1. Oktober bis 30. November 2023 als auch während des Anmeldezeitraums 1. April bis 31. Mai 2024 eingereicht werden.