Corona-Informationen
Die Präsenzpflicht in den Berliner Schulen bleibt aufgehoben. Seit dem 19. April findet für alle Jahrgangsstufen Wechselunterricht in halber Klassenstärke statt. Schülerinnen und Schüler führen zwei Mal wöchentlich verpflichtend in der Schule einen Schnelltest durch.
Kitas bieten seit dem 8. April nur noch Notbetreuung auf Basis einer Liste der systemrelevanten Berufe an.
- Infos zum Einsatz von Schnell- und Selbsttests in Kitas und Schulen
- Infos zum Schulbetrieb | Briefe an die Schulen
- Infos zum Kita-Betrieb | Antrag auf Notbetreuung
- Grafiken und Medien zu Corona, auch mehrsprachig
Hotline zum Schulbetrieb (bis 13 Uhr) +49 30 90227-6000 | Hotline zum Kitabetrieb (bis 13 Uhr) +49 30 90227-6600
Inhaltsspalte
Anerkennung schulischer Abschlüsse

Bewertung von Abschlüssen durch die Zeugnisanerkennungsstelle
- der Berufsbildungsreife (BBR),
- der Erweiterten Berufsbildungsreife (EBBR),
- dem Mittleren Schulabschluss (MSA)
- der Fachhochschulreife
- der fachgebundenen Hochschulreife
- der allgemeinen Hochschulreife (Abitur)
bewertet.
Ausnahme: Anerkennung eines ausländischen Abschlusses zur Bewerbung für einen Studienplatz
Wenn Sie sich mit einem im Ausland erworbenen Abschluss für einen Studienplatz an einer Universität oder Fachhochschule in Berlin bewerben möchten, wird die Anerkennung Ihres Abschlusses- von der jeweiligen Hochschule oder
- von uni-assist (“Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerber) bzw.
- von der Stiftung für Hochschulzulassung vorgenommen.
Keine persönliche Sprechzeiten
Die Zeugnisanerkennungsstelle bietet momentan keine persönlichen und telefonischen Sprechzeiten an. Wir stehen Ihnen aber weiterhin gerne per E-Mail: zastbe@senbjf.berlin.de zur Verfügung.
Sie können Ihren Antrag weiterhin auch per Briefpost oder durch den Hausbriefkasten (links vom Haupteingang) einreichen:- Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Zeugnisanerkennungsstelle
Bernhard-Weiß-Straße 6
10178 Berlin
- Eine deutsche staatliche Behörde (etwa deutsche Auslandsvertretungen oder Bürgerämter),
- hiesige Gerichte.
- hiesige Notarinnen und Notare oder
- eine hiesige Botschaft oder ein hiesiges Konsulat Ihres Heimatlands.
Anerkennung gilt nur für Berlin
Die Bewertungen der Zeugnisanerkennungsstelle gelten ausschließlich für die Verwendung im Land Berlin. Zeugnisbewertungen für andere Bundesländer können leider nicht vorgenommen werden.
Die Verwendung innerhalb des Landes Berlin muss aus verfahrensrechtlichen Gründen erforderlichenfalls gegenüber der Zeugniserkennungsstelle nachgewiesen werden.
Antrag und Unterlagen
Der Antrag auf Zeugnisbewertung kann entweder persönlich während der Sprechzeiten oder schriftlich gestellt werden. Die Antragstellung kann auch von einem Bevollmächtigten vorgenommen werden.
Bei der Antragstellung müssen Sie immer die nachfolgend aufgeführten Unterlagen einreichen:
- Antrag auf Bewertung der eingereichten Unterlagen als allgemeinbildendenden Schulabschluss: Bitte verwenden Sie dazu das folgende Formular.
- Zeugnisse und ggf. Hochschulaufnahmeprüfung (beglaubigte Kopien)
- Studiennachweise/Studienleistungen bzw. Studienabschlüsse (beglaubigte Kopien)
- Deutsche Übersetzungen der Dokumente durch einen für die deutschen Gerichte und Behörden vereidigten Übersetzer/Dolmetscher (beglaubigte Kopien). Dies ist nicht erforderlich bei Dokumenten in ursprünglich englischer oder französischer Sprache.
- Kopie des Passes oder Personalausweises und Meldebescheinigung, ggf. des Vertriebenenausweises
- ggf. Kopie der Aufenthaltsbestätigung oder des Aufenthaltstitels oder Visum
- Tabellarischer Lebenslauf
Antrag auf Bewertung von Unterlagen als allgemeinbildenden Schulabschluss
PDF-Dokument (111.2 kB) - Stand: Juni 2018
Amtliche Beglaubigung von Dokumenten
Die Beglaubigung der Kopien muss von einer deutschen Stelle (z. B. Bürgeramt, deutsche Botschaft, deutsches Konsulat) amtlich erfolgen. Bei persönlicher Antragstellung ist die amtliche Beglaubigung nicht erforderlich, wenn Sie die Originaldokumente zur Ansicht vorlegen und einfache Fotokopien mitbringen.
Senden Sie bitte Ihre Unterlagen bei schriftlicher Antragstellung an:
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Zeugnisanerkennungsstelle
Bernhard-Weiß-Straße 6
10178 Berlin
Gebühren
Die Prüfung bzw. Anerkennung eines ausländischen oder inländischen Schulabschlusses ist gebührenpflichtig:
- Prüfung von im Ausland erworbenen Schulabschlüssen: 55 Euro
- Prüfung von im Inland erworbenen Schulabschlüssen: 45 Euro
Sie müssen die Gebühr nicht vor Ort entrichten sondern zahlen erst dann, wenn Sie von uns eine schriftliche Zahlungsaufforderung erhalten haben.
Hinweis:
Bitte kommen Sie möglichst frühzeitig, da bei großer Nachfrage die Wartenummernausgabe vorzeitig geschlossen wird.
Anerkennung der Berliner Fachhochschulreife
Wer im Land Berlin die gymnasiale Oberstufe, ein Kolleg oder ein Abendgymnasium ohne bestandene Abiturprüfung vorzeitig verlassen hat, kann seine Leistungen für die Fachhochschulreife einbringen. Das gilt auch für Absolventen der Nichtschülerprüfung Abitur.
Der Antrag zusammen mit den übrigen Unterlagen wird nicht von der Zeugnisanerkennungsstelle, sondern von einer separaten Stelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie entgegengenommen.
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Bernhard-Weiß-Str. 6
10178 Berlin
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Zeugnis-Anerkennungsstelle
Mehr Infos
- uni-assist Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerber