Die Oberbürgermeister Gerlach, Büsching und Bärensprung - Berlin unter der Städteordnung von 1808

Als Ende 1808 nach zwei Jahren Besatzungszeit die französischen Truppen Berlin verließen und damit gleichzeitig die Phase der französischen Zivilverwaltung zu Ende ging, wurde das von der Bevölkerung der Stadt mit Erleichterung aufgenommen. Die neue Stadtverwaltungsbehörde sah sich nun mit einer Fülle von Problemen konfrontiert. Am drängendsten waren die Linderung der Not und die Sanierung der Finanzen. Zudem musste Berlin seine politische und wirtschaftliche Bedeutung erst noch wiedergewinnen: Als Wilhelm von Humboldt im Januar 1809 in die Stadt kam, notierte er entsetzt: „Berlin ist zu einem Dorf geworden.“

Neue Impulse für die Stadt gingen von den Reformgesetzen des Freiherrn vom und zum Stein aus, die den Rahmen für den politisch-gesellschaftlichen Neubeginn bildeten. Am 19. November 1808 trat die neue Städteordnung („Ordnung für sämtliche Städte der Preußischen Monarchie“) in Kraft, die den städtischen Gemeinden Selbstverwaltung brachte und deren Leitgedanken die Stärkung des Gemein- und Bürgersinns sowie die Ausweitung der kommunalpolitischen Mitbestimmungsmöglichkeiten waren. Wahlberechtigt sind freilich nur Bürger gewesen, die entweder Hausbesitz oder ein Jahreseinkommen von mehr als 200 Talern nachweisen konnten. Berlin standen 102 Stadtverordnete zu, weshalb das Stadtgebiet zunächst in 102 Stimmbezirke eingeteilt werden musste. Schließlich fanden die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung vom 18. bis 22. April 1809 statt; über die Zahl der Stimmberechtigten und die Wahlbeteiligung ist nichts bekannt.

Leopold von Gerlach

Leopold von Gerlach (1809 - 1813)

Nach ihrer Konstituierung wählte die Stadtverordnetenversammlung die neue Regierung, den Magistrat, der sich aus zehn besoldeten und 15 unbesoldeten Stadträten zusammensetzte. Von den drei nominierten Kandidaten für das Amt des Oberbürgermeisters erhielt Leopold von Gerlach die meisten Stimmen. Von seinem vorübergehenden Amtssitz in Königsberg aus bestätigte König Friedrich Wilhelm III. die Wahl umgehend, schließlich galt von Gerlach als „Mann von anerkannter Rechtlichkeit, ausgebreiteter Geschäftskenntnis und großer Ruhe“. Am 6. Juli 1809 fand die Amtseinführung der neuen Stadtbehörden und die Vereidigung der Stadtregierung statt, wobei alle neuen Mitglieder des Magistrats bereits dem alten angehört hatten. Als Stellvertreter von Gerlachs amtierte sein späterer Nachfolger Johann Gottfried Büsching.

Leopold von Gerlach war am 25. August 1757 in Berlin als Sohn einer prominenten Adelsfamilie geboren worden. Er studierte Rechtswissenschaften und wechselte nach einer ersten Anstellung am Berliner Kammergericht im Jahr 1779 an die Kurmärkische Kammer. 1795 übernahm er als Präsident die Leitung dieser wichtigen regionalen Verwaltungsbehörde in Preußen, in der er wertvolle Erfahrungen für seine spätere Aufgabe in Berlin sammeln konnte. Politisch war von Gerlach ein Konservativer. Den Gesetzesreformen Steins und Hardenbergs ebenso wie ihrer liberalen Gewerbepolitik stand er distanziert gegenüber. Als am 23. Dezember 1809 die königliche Familie aus Königsberg nach Berlin zurückkehrte, war es von Gerlach, der sie in der Hauptstadt begrüßte. In seine Amtszeit als erster Berliner Oberbürgermeister nach Einführung der neuen Städteordnung fiel die Gründung der Friedrich-Wilhelms-Universität (heute Humboldt-Universität) am 15. Oktober 1810. In seinen letzten Lebensjahren konnte er seine Funktion krankheitsbedingt kaum noch ausüben und musste sich von Johann Gottfried Büsching vertreten lassen. Leopold von Gerlach starb am 8. Juni 1813 in Berlin.

Johann Gottfried Büsching

Johann Gottfried Büsching (1814 - 1832)

Als am 24. Juni 1813 die Stadtverordnetenversammlung über die Nachfolgefrage zu entscheiden hatte, war die Wahl von Johann Gottfried Büsching zum Oberbürgermeister nur eine Formsache. Seine Bestätigung durch den König erfolgte im November desselben Jahres, die offizielle Amtseinführung im Februar 1814. Geboren worden war Büsching am 18. April 1761 in Göttingen. Sein Vater war der bekannte Geograph Anton Friedrich Büsching (1724-1793), der 1766 Direktor des Berliner Gymnasiums Zum Grauen Kloster wurde. Der junge Büsching studierte Jura und Kameralwissenschaft (Verwaltungswissenschaft) und begann seine berufliche Karriere als zweiter Direktor der kurmärkischen Kriegs- und Domänenkammer in Gumbinnen (heute Gussew). Unter der französischen Verwaltungsbehörde gehörte er dem Berliner Magistrat an und war für den Polizeibereich zuständig.

Auch Büsching war kein besonderer Anhänger des Stein-Hardenbergschen Reformwerks, akzeptierte es aber als Grundlage seiner Arbeit und betrieb eine liberalere Politik als sein Vorgänger. Auf Büschings Initiative hin fiel 1827 die Entscheidung des Königs, Karl Friedrich Schinkel mit dem Bau von vier Vorstadtkirchen zu beauftragen. Geprägt blieb Büschings Amtszeit von den Anstrengungen, die Finanzen zu konsolidieren. Darüber hinaus trieb er die Entwicklung des städtischen Volksschulwesens voran und widmete sich besonders der Armenfürsorge. 1820 und 1826 wurde er von der Stadtverordnetenversammlung jeweils in seinem Amt bestätigt. 1831 verliehen ihm die Stadtverordneten für seine Verdienste die Würde eines Stadtältesten. Für das Ende der Amtsperiode im März 1832 kündigte er aus Altersgründen seinen Rücktritt an. Nur ein gutes Jahr später, am 23. April 1833, starb Johann Gottfried Büsching in Berlin.

Friedrich von Bärensprung

Friedrich von Bärensprung (1832 - 1834)

Büschings Nachfolger als Oberbürgermeister, Friedrich von Bärensprung, war von der Stadtverordnetenversammlung bereits am 12. Dezember 1831 gewählt worden und trat sein Amt im März 1832 an. Geboren am 20. August 1779 in Berlin als Sohn einer preußischen Beamtenfamilie, studierte er Rechtswissenschaften und trat anschließend in den preußischen Staatsdienst ein. Seine streitbare Persönlichkeit und sein Temperament ließen 1812 eine Auseinandersetzung mit dem preußischen Reformpolitiker Christian Friedrich Scharnweber in einem Pistolenduell enden, was ihm sechs Monate Festungshaft einbrachte.

Ungeachtet erneuter Konflikte um seine Person wählte ihn die Berliner Stadtverordnetenversammlung im Juni 1814 zum Bürgermeister. In dieser Eigenschaft setzte von Bärensprung 1824 die Gründung der Berlinischen Gewerbeschule durch, die im Gegensatz zu den herkömmlichen Gymnasien auf die Unterrichtung alter Sprachen verzichtete und die Absolventen gezielt auf das Berufsleben vorbereiten wollte. Später wurde sie zum Modell aller preußischen Oberrealschulen.

Über einen Zeitraum von 18 Jahren blieb von Bärensprung der zweite Mann hinter Oberbürgermeister Büsching. Seine eigene Amtszeit als Oberbürgermeister sollte nur gut zwei Jahre dauern: Nach wiederholten Streitigkeiten mit seinen Magistratskollegen um die Kompetenzen des Oberbürgermeisters verständigte er sich mit der Stadtverordnetenversammlung Anfang 1834 über seinen Rücktritt, den er am 3. Februar 1834 offiziell beim König einreichte. Am 26. Mai 1834 wählte die Stadtverordnetenversammlung Wilhelm Krausnick zu seinem Nachfolger. Friedrich von Bärensprung zog sich in der Folgezeit vollständig aus dem öffentlichen Leben zurück. Unter Pseudonym veröffentlichte er aber noch Artikel zu kommunalpolitischen Themen. Er starb am 4. Juli 1841 in Berlin.