Ehrenprofessur (Professor e.h.)

Der Regierende Bürgermeister von Berlin verleiht im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft den Titel des Professor ehrenhalber (e.h.) bzw. des Professors honoris causa (h.c.). Es ist eine außerakademische Ehrung, mit der hervorragende künstlerische oder wissenschaftliche Verdienste um Berlin oder während einer Schaffenszeit in Berlin anerkannt werden. Einen Orden oder andere äußere Zeichen der Ehrenprofessur gibt es nicht. Mit der Auszeichnung sind außer dem Recht, den Titel zu führen, keine Rechte oder Pflichten verbunden. Vorschläge für die Ehrenprofessur können alle Berlinerinnen und Berliner machen. Der Regierende Bürgermeister entscheidet über die Vergabe. Der Senat bestätigt seine Entscheidung.

Geschichte der Ehrenprofessur (Professor e.H.)

Der Senat führte am 18. Juni 1974 die Auszeichnung Professor e.h. ein. Bisher haben 70 Personen eine Ehrenprofessur bekommen. Die erste Ehrenprofessur erhielt am 16. Januar 1975 Fritz Ganss, der Produktionsleiter einer Schallplattenfirma. Unter den Professoren honoris causa ist auch der US-amerikanische Filmregisseur Billy Wilder. Er ist unter anderem Schöpfer des Films “Eins, zwei, drei” mit dem 2003 verstorbenen Berliner Schauspieler Horst Buchholz. Wilder arbeitete bis 1933 als Reporter in Berlin. Er wurde am 22. Mai 1987 zum Professor e.h. ernannt.