100-Tage-Programm: Senat verständigt sich auf Erprobungsklausel zur Überwindung von Wohnungslosigkeit

Pressemitteilung vom 22.03.2022

Aus der Sitzung des Senats am 22. März 2022:

Wohnungslose Menschen stehen bei der Anmietung von Wohnraum oft vor besonderen Hürden. Der Senat hat heute sich auf Vorlage von Sozialsenatorin Katja Kipping auf Eckpunkte für eine Erprobungsklausel zur erleichterten Überwindung von Wohnungslosigkeit verständigt.

Die Erprobungsklausel erleichtert die Übernahme von Wohnkosten auch oberhalb der geltenden Richtwerte für Arbeitssuchende und Sozialhilfebeziehende, wenn dadurch Wohnungslosigkeit überwunden oder verhindert werden kann. „Wohnungslosigkeit ist eine persönliche Katastrophe für jeden Betroffenen. Das Land Berlin kostet die gewerbliche oder kommunale Unterbringung viel Geld. Mit der Erprobungsklausel gewinnen alle. Wir erleichtern Erhalt und Rückkehr in eigenen Wohnraum und vermeiden teure Notunterbringung“, erläutert Senatorin Kipping den Sinn der Erprobungsklausel.

Die Erarbeitung der Eckpunkte für die Erprobungsklausel war Teil des 100-Tage-Programms des Senats. Umgesetzt wird die Erprobungsklausel mit der turnusgemäßen Anpassung der sogenannten AV Wohnen zum 01.01.2023.

Die Erprobungsklausel soll zunächst auf zwei Jahre befristet werden. Ihre Wirkung wird in dieser Zeit evaluiert.

https://www.berlin.de/sen/soziales/soziale-sicherung/grundsicherung-fuer-arbeitssuchende-hartz-iv/kosten-der-unterkunft/