Ausbildung für die Schutz- und Kriminalpolizei
Die Bewerbungsfrist für die Einstellung zum 02. September 2013 (mittlerer Polizeivollzugsdienst) bzw. 01. Oktober 2013 (gehobener Polizeivollzugsdienst) ist abgelaufen.
„Der nächste Einstellungstermin ist der 03. März 2014 für den mittleren Dienst der Schutzpolizei und der 01. April 2014 für den gehobenen Dienst der Schutz- bzw. Kriminalpolizei. Derzeit werden keine Bewerbungen angenommen. Der Bewerbungszeitraum für den nächsten Einstellungstermin wird voraussichtlich ab Juni 2013 beginnen.“
Bitte prüfen Sie, ob Sie alle Zulassungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt des beabsichtigten Einstellungszeitpunktes erfüllen.
| Bewerber/-innen für den gehobenen Dienst der Schutzpolizei haben die Möglichkeit, im Bewerbungsbogen anzugeben, dass - das Erfüllen der Formalvoraussetzungen für den mittleren Dienst vorausgesetzt - ihre Bewerbung auch für den mittleren Dienst der Schutzpolizei berücksichtigt werden soll, wenn der nach Prüfungsergebnissen erreichte Ranglistenplatz für eine Einstellung in den gehobenen Dienst nicht ausreicht. |
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu folgenden Themen:
Aufgaben der Schutzpolizei:
Hauptaufgabe der Schutzpolizei ist die Aufrechterhaltung der öffentlichern Sicherheit und Ordnung (Gefahrenabwehr). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schutzpolizei verrichten Ihre Aufgaben in spezieller Dienstbekleidung, die sie durch Kennzeichnung und Schriftzug eindeutig als Polizeibeamte/innen ausweist, und sind im Stadtverkehr mit entsprechenden Polizeifahrzeugen präsent. Die Aufgaben umfassen die Prävention, die Erfassung einer gesetzeswidrigen Handlung und die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Für die Bürgerinnen und Bürger sind sie der erste Ansprechpartner vor Ort, wenn es darum geht, die erforderlichen und notwendigen Maßnahmen im Rahmen des sogenannten "ersten Angriffs" umzusetzen oder einzuleiten. Dazu gehört die Absperrung eines Tat- oder Unfallortes zur Sicherung der Beweismittel, die Anforderung weiterer Einsatzkräfte, wenn nötig auch anderer Behörden (z. B. der Feuerwehr) und das Informieren der am Geschehen Beteiligten.
Weitere typische Tätigkeitsfelder der Schutzpolizei sind:
- allgemeiner Streifendienst (dazu gehört u.a. die Bearbeitung von Ladendiebstählen, Schlichtung bei Streitigkeiten zwischen Bürgerinnen und Bürgern)
- Aufnahme und Bearbeitung von Strafanzeigen
- Verkehrskontrollen, Beseitigung von Verkehrsbehinderungen
- Aufnahme von Verkehrsunfällen
- Schutz von Veranstaltungen (z. B. Fußballspielen, Konzerten, Sportevents) und Versammlungen (z. B. Demonstrationen)
- Fahndungen (Suche von vermissten Sachen oder Personen und gezielte, planmäßige Verfolgung von Straftätern)
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Aufgaben der Kriminalpolizei:
Die Kriminalpolizei ist jener Teil der Polizei, der sich mit der Verfolgung sowie der Verhütung von Straftaten, u.a. auch in Fällen der Schwer- und Schwerstkriminalität, die durch überregionale Täter und/oder Tätergruppen begangen werden, beschäftigt. Eine große Bedeutung hat zudem die Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Darunter wird die planmäßige Begehung von Straftaten durch mehr als zwei Beteiligte verstanden, die gewinn- oder machtorientiert ausgerichtet und von erheblicher Bedeutung ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kriminalpolizei versehen ihren Dienst in Zivilkleidung.
Typische Tätigkeitsfelder der Kriminalpolizei sind:
Verfolgung einer Straftat
Sicherung von Beweismitteln
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landeskriminalamtes (LKA).
Zur Bewältigung der vielfältigen Aufgaben und Gewährleistung eines geregelten gesellschaftlichen Zusammenlebens ist eine enge Zusammenarbeit zwischen der Schutz- und Kriminalpolizei aber auch mit anderen Behörden wie der Feuerwehr, den Bezirksämtern, der Staatsanwaltschaft, den sozialen Einrichtungen und den Bürgerinnen und Bürgern eine wichtige Voraussetzung.
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Einstellungsvoraussetzungen
In die Laufbahn des mittleren und gehobenen Dienstes der Schutz- bzw. Kriminalpolizei darf eingestellt werden, wer
- Deutsche/r im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland oder Staatsangehörige/r eines Mitgliedslandes der Europäischen Union ist (Für Angehörige anderer Nationalitäten gelten Sonderregelungen - bei Bedarf bitte erfragen.),
- die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin eintritt,
- den Besitz einer Fahrerlaubnis für Personenkraftwagen mit Schaltgetriebe nachweist (muss bis zum Ausbildungsende bzw. von Lebensälteren vor Beginn des dritten Ausbildungsabschnitts nach 1 1/2 Ausbildungsjahren erworben sein bzw. bis zum Ende des 2. Semesters nachgereicht werden),
- die Fähigkeit besitzt, eine Strecke von mindestens 200m ohne Unterbrechung schwimmen zu können und einen entsprechenden Schwimmfähigkeitsnachweis erbringt (z. B. Schwimmabzeichen "Bronze")
- als Bewerberin mindestens 160cm und als Bewerber mindestens 165cm groß ist,
- die Einstellungsprüfung besteht,
- nach polizeiärztlicher Untersuchung vollzugsdiensttauglich ist. Auch Brillenträger können eingestellt werden, wenn eine für den Polizeivollzugsdienst ausreichende Sehfähigkeit nach einer Untersuchung durch den Polizeiarzt festgestellt wird. Die Regelungen für die Mindestsehleistungen im Polizeivollzugsdienst entnehmen Sie bitte den Hinweisen zur Polizeidiensttauglichkeit.
- nach ihrer/seiner Persönlichkeit für den Polizeivollzugsdienst geeignet ist (einwandfreier Leumund, insbesondere keine Vorstrafen),
- In Sommerkleidung sichtbare Tätowierungen stehen grundsätzlich einer Einstellung entgegen. Für kleine und unauffällige Tätowierungen sind Ausnahmen möglich. Unabhängig von der Sichtbarkeit sind alle Tätowierungen mit den polizeilichen Anforderungen nicht zu vereinbaren, die
- rechts- oder linksradikale bzw. extremistische,
- entwürdigende,
- sexistische bzw. frauenfeindliche,
- gewaltverherrlichende bzw. menschenverachtende Darstellungen beinhalten.
Das gilt ebenso für Brandings, Implantate und andere Körpermodifikationen.
Darüber hinaus:
Mittlerer Dienst der Schutzpolizei
- zum angestrebten Einstellungstermin 16 bis 29 Jahre alt ist.
- Darüber hinaus werden zum Herbst 2013 keine Lebensälteren (30 - 39 Jahre) eingestellt!
- mindestens die erweiterte Berufsbildungsreife (bisher: „erweiterter Hauptschulabschluss“) oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt bzw. bis zum Ausbildungsbeginn erworben hat.
Gehobener Dienst der Schutz- und Kriminalpolizei
- zum angestrebten Einstellungstermin höchstens 31 Jahre alt ist.
- mindestens die Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt.
Ein Mindestnotendurchschnitt ist für den jeweiligen Schulabschluss nicht mehr erforderlich.
Sollten Sie Ihren Schulabschluss nicht in Deutschland erworben haben, beantragen Sie bitte
vor der Bewerbung eine Gleichwertigkeitsbescheinigung bei der Zeugnisanerkennungsstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung (
Zeugnisanerkennung).
Bewerberanforderungsprofile
Bewerberanforderungsprofil mittlerer Dienst laden »
(26.11.2012; Bewerberanforderungen_Md29Jahre, 48146 KB)
Bewerberanforderungsprofil gehobener Dienst laden »
(26.10.2010; , 65079 KB)
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Die Polizei Berlin hat ihr Einstellungsverfahren für den mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst grundlegend verändert. Um ein schnelleres und transparentes Verfahren für Sie als Bewerberin/Bewerber gewährleisten zu können, wird die Auswahl ausschließlich webbasiert (online) und PC-gestützt erfolgen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite Einstellungsverfahren.
Schriftlich eingehende Bewerbungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden, daher wird darum gebeten von der Übersendung schriftlicher Bewerbungen abzusehen.
Der Bewerbungszeitraum für den nächsten Einstellungstermin wird voraussichtlich ab Juni 2013 beginnen
für die Einstellungen
Achtung! Aufgrund der zum 01. Januar 2013 erfolgten Rechtsänderung (Pol-LVO) wird das reguläre Höchstalter für eine Einstellung im mittleren Dienst der Schutzpolizei von 24 auf 29 Jahre angehoben.
Die Einstellungsprüfung besteht aus verschiedenen Testteilen, die hier im Einzelnen beschrieben sind:
PC-gestützter Test
- Intelligenz- und Persönlichkeitsstrukturtest (z. B. Grundlagen von Auffassungsgabe/Urteilsvermögen, Aspekte der Zuverlässigkeit und psychischen Belastbarkeit, Hinweise auf Leistungsmotivation und Berufsinteresse)
- Sprachtest (z.Zt. wahlweise Englisch, Türkisch, Polnisch, Russisch, Arabisch und Spanisch)
- Deutschtest
- Politik und Gesellschaft (Allgemeinwissen/interkulturelles Wissen)
Sportleistungsprüfung
- Hindernisparcours (Querpferd, Parallelbarren, Stufenbarren, Bodenmatten, Bock, 1,80m Holzwand)
Hindernisparcours (Videofilm) laden »
(Sequenz 01, 39.45 KB)
Hindernisparcours (grafische Darstellung) laden »
(Hindernisparcours, 27177 KB)
- 2000m - Lauf (Männer max. 09:20 min; Frauen max. 11:20 min / ab einem Alter von 30 Jahren Männer max. 09:50 min; Frauen max. 11:50 min)
Persönliche Vorstellung
- Einzelinterview
- Polizeiärztliche Untersuchung
Der PC-gestützte Einstellungstest findet in den Prüfungsräumen der Polizeibehörde in der Keibelstraße 36, 10178 Berlin (Nähe Alexanderplatz -
Stadtplan) statt. Der im Anschluss zu absolvierende Sporttest wird auf dem Polizeigelände in der Charlottenburger Chaussee 67, 13597 Berlin (
Stadtplan), durchgeführt.
Nähere Informationen zum Ablauf der Ausbildung bzw. des Studiums erhalten Sie unter:
Ausbildung - mittlerer Dienst
Studium - gehobener Dienst
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