Hilfe für Schnellzugriffstasten

Schutzpolizei - Mittlerer Dienst

Der nächste mögliche Einstellungstermin für den mittleren Dienst der Schutzpolizei wird der 01. September 2010 sein.

Sie können sich ab sofort für diesen Einstellungstermin bewerben. Bewerbungsschluss ist der 28. Februar 2010.

Bewerbungen, die außerhalb der Fristen eingehen können leider nicht berücksichtigt werden.

Die Berliner Polizei, die als Hauptstadtpolizei bei ihrer Aufgabenerfüllung den viefältigen Anforderungen einer multikulturellen Metropole Rechnung zu tragen hat, ist besonders an Bewerberinnen/Bewerbern interessiert, die über - möglichst muttersprachliche - Fremdsprachenkenntnisse verfügen, insbesondere Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch oder Vietnamesisch.

Einstellungsvoraussetzungen
In die Laufbahn des mittleren Dienstes der Schutzpolizei darf eingestellt werden, wer

  • Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines Mitgliedslandes der Europäischen Union ist. (Für Angehörige anderer Nationalitäten gelten Sonderregelungen - bei Bedarf bitte erfragen.)
  • die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin eintritt,
  • 16 bis 24 Jahre alt ist. 25- bis 39-jährige Bewerber/innen können zugelassen werden, wenn sie eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens 2-jährige hauptberufliche Berufstätigkeit nachweisen können und erhalten während der Ausbildung Bezüge der Besoldungsgruppe A 5.
  • mindestens den erweiterten Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt bzw. erwirbt. Bei einem Realschulabschluss wird in den vier Hauptfächern Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache und Geschichte ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 vorausgesetzt, bei einem erweiterten Hauptschulabschluss beträgt der erforderliche Durchschnitt mindestens 2,7 und bei Abitur oder Fachhochschulreife mindestens 3,5. Anhand der eingereichten Unterlagen wird im Wege einer Bestenauslese entschieden, wer zum Auswahlverfahren eingeladen wird. Sollten Sie Ihren Schulabschluss nicht in Deutschland erworben haben, beantragen Sie bitte vor der Bewerbung eine Gleichwertigkeitsbescheinigung bei der Zeugnisanerkennungsstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Nähere Informationen erhalten auf der Internetseite der Senatsverwaltung Zeugnisanerkennung
  • den Besitz einer Fahrerlaubnis für Personenkraftwagen nachweist (kann bis zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres nachgereicht werden).
  • einen Schwimmfähigkeitsnachweis besitzt.
  • als Bewerberin mindestens 160 cm und als Bewerber mindestens 165 cm groß ist.
  • die schriftliche, sportliche und mündliche Eignungsprüfung besteht.
  • nach polizeiärztlicher Untersuchung vollzugsdiensttauglich ist. An Polizeibeamte werden erhöhte gesundheitliche Anforderungen gestellt, die in einer bundeseinheitlichen Vorschrift fixiert sind. Einige der dort genannten Gründe, die eine Polizeidiensttauglichkeit ausschließen, können Sie den weiter unten zum Download bereitgestellten Hinweisen zur Polizeidiensttauglichkeit entnehmen.
  • nach ihrer/seiner Persönlichkeit für den Polizeivollzugsdienst geeignet ist (einwandfreier Leumund, insbesondere keine Vorstrafen).
  • Auch Brillenträger können eingestellt werden, wenn eine für den Polizeivollzugsdienst ausreichende Sehfähigkeit nach einer Untersuchung durch den Polizeiarzt festgestellt wird. Die Regelungen für die Mindestsehleistungen im Polizeivollzugsdienst entnehmen Sie bitte dem weiter unten zum Download bereitgestellten Vordruck für den Augenarzt.
  • In Sommerkleidung sichtbare Tätowierungen sind grundsätzlich nicht zulässig. Für kleine und unauffällige Tätowierungen sind Ausnahmen möglich.
    Unabhängig von der Sichtbarkeit sind alle Tätowierungen unzulässig, die
    • rechts- oder linksradikale bzw. extremistische,
    • entwürdigende,
    • sexistische bzw. frauenfeindliche,
    • gewaltverherrlichende bzw. menschenverachtende Darstellungen beinhalten.
Bewerbung
Für Ihre Bewerbung verwenden Sie bitte ausschließlich den hier herunterzuladenden Vordruck. Diesen senden Sie bitte unter Beifügung der erbetenen Unterlagen (Anschreiben und Lebenslauf sind nicht erforderlich) vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die genannte Anschrift.

Unvollständige oder außerhalb der Bewerbungsfristen eingehende Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.

Gleichzeitige Bewerbungen für mehr als eine Laufbahn sind nicht zulässig.

Der Polizeipräsident in Berlin
Zentrale Serviceeinheit
Werbung und Einstellung
ZSE I C 22
Keibelstraße 36
10178 Berlin
Bewerbungsvordruck Pvd

Bewerbungsformular (Adobe Reader ab Vers. 6.0 erforderlich) laden »

(Dezember 2009; Bewerbungsvordruck Pvd, 632 Bytes)
Vordruck Augenarzt Polizeiberlin01 2007

Vordruck für den Augenarzt (Adobe Reader ab Vers. 7.0 erforderlich)
Dieser Vorduck braucht nur eingereicht werden, wenn Zweifel an einer ausreichenden Sehleistung bestehen. laden »

(Vordruck Augenarzt Polizeiberlin01 2007, 42541 KB)
Hinweise zur Polizeidiensttauglichkeit

Hinweise zur Polizeidiensttauglichkeit (Adobe Reader ab Vers. 5.0 erforderlich) laden »

(Hinweise zur Polizeidiensttauglichkeit, 12640 KB)
Seitenanfang
Einstellungsprüfung

Schriftliche Prüfung
  • Diktat
  • Merkfähigkeitstest
  • Wissenstest

Sportleistungsüberprüfung
  • Hindernisparcours (Querpferd, Parallelbarren, Stufenbarren, Bodenmatten, Bock, 1,80 m hohe Holzwand)
  • 2000 m-Lauf (Männer: max. 09:20 min; Frauen: max. 11:20 min)

Mündliche Prüfung
  • Persönliche Vorstellung
  • Gruppendiskussion
  • Strukturiertes Interview u.a. zu medienrelevanten Themen


Die Untersuchung auf Polizeivollzugsdiensttauglichkeit erfolgt nach Bestehen der Einstellungsprüfung beim polizeiärztlichen Dienst.

Angenommene Bewerberinnen bzw. Bewerber werden unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zur/zum Polizeimeister-Anwärterin bzw. -Anwärter ernannt und in den Vorbereitungsdienst eingestellt. Sie tragen dann folgende Schulterklappen an der Uniform:


Polizeimeister-Anwärter/in im ersten Ausbildungsabschnitt


Polizeimeister-Anwärter/in im zweiten Ausbildungsabschnitt


Polizeimeister-Anwärter/in im letzten Ausbildungsabschnitt

Seitenanfang
Ausbildung

Die Ausbildung dauert grundsätzlich 2 1/2 Jahre. Für Lebensältere Dienstanwärter (25-39 Jahre) wird die Ausbildungszeit auf 2 jahre zusammengefasst. In dieser Zeit müssen die Beamtinnen bzw. Beamten nicht nur viel lernen, sondern ihren jeweiligen Wissensstand auch in Prüfungen nachweisen. Für die Dauer der Ausbildung werden die Beamtinnen bzw. Beamten kostenlos ärztlich versorgt.

Das 1. Ausbildungsjahr umfasst die Einführung in den Beruf mit einem einwöchigen Praktikum auf einer Polizeidienststelle, die Grundausbildung mit fachtheoretischem Unterricht (Rechtskunde), allgemeinbildendem Unterricht (Deutsch / Englisch), Sport,
praktischer Ausbildung, Schreibmaschinenkurs sowie psychologischem Seminar und endet mit dem Berufs- und Sozialpraktikum nach der Zwischenprüfung.

Im 2. Ausbildungsjahr wird in der Fachausbildung das Erlernte erweitert und vertieft. Sport und ein weiteres psychologisches Seminar sind fester Bestandteil des Ausbildungsprogramms. Das 2. Ausbildungsjahr endet mit der fachtheoretischen Abschlussprüfung in schriftlicher und mündlicher Form. Für Beamtinnen und Beamte, die diese Prüfung mit einer Punktzahl von 11,5 oder besser bestehen, kann der Vorbereitungsdienst verkürzt werden. Sie können nach Maßgabe freier Stellen vorzeitig ernannt werden.

Im letzten Ausbildungshalbjahr werden Sport, eine Verkehrsausbildung, ein weiteres psychologisches Seminar und berufspraktische Einweisungen auf Polizeidienststellen durchgeführt. Die Ausbildung endet mit dem 2. Teil der Laufbahnprüfung.

Wer die Laufbahnprüfung bestanden hat, kann, nach Maßgabe freier Stellen, unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe von der Polizeimeister-Anwärterin bzw. dem Polizeimeister-Anwärter zur Polizeimeisterin bzw. zum Polizeimeister ernannt werden. Gleichzeitig wird damit die Grundlage für alle Beförderungsämter des mittleren Dienstes der Schutzpolizei geschaffen.

Das sind die folgenden Dienstgrade:


Polizeimeisterin / Polizeimeister (PM'in / PM)


Polizeiobermeisterin / Polizeiobermeister (POM'in / POM)


Polizeihauptmeisterin / Polizeihauptmeister (PHM'in / PHM)


Polizeihauptmeisterin / Polizeihauptmeister mit Zulage (PHM'in mZ / PHM mZ)

Seitenanfang
Praxis
Nach berufspraktischen Erfahrungen im polizeilichen Schicht- und Wechseldienst sowie bei entsprechender Eignung besteht später die Möglichkeit, sich für Spezialdienststellen, wie beispielsweise Verkehrsdienst, Diensthundführer, Fernmeldedienst oder Wasserschutzpolizei zu bewerben.

Außerdem besteht die Chance, bei guten Leistungen und Fähigkeiten in den gehobenen Dienst der Schutzpolizei (Kommissarslaufbahn) aufzusteigen.
Seitenanfang
Verdienstmöglichkeiten und Urlaub
In dem hier herunterzuladenden Merkblatt können Sie sich über die Verdienstmöglichkeiten während und nach der Ausbildung informieren.
Verdienstbeispiele10 07 09

Verdienstmöglichkeiten Adobe Reader ab Vers. 7.0 erforderlich laden »

(Verdienstbeispiele10 07 09, 29624 KB)

Die Dauer des Jahresurlaubs regelt sich nach der Verordnung über den Erholungsurlaub der Beamten und Richter. Danach erhalten die Anwärter und Polizeimeister/innen z. A. vor vollendetem 30. Lebensjahr 26 Tage, ab vollendetem 30. Lebensjahr 29 Tage Jahresurlaub.

Kontakt

Der Polizeipräsident
in Berlin

Werbung und Einstellung
- ZSE I C 22 -

Keibelstraße 36
10178 Berlin


Stadtplan

Tel.: (030) 3323003
Fax: (030) 4664-991293
E-Mail

Öffnungs- und Sprechzeiten
Dienstag
09:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch
13:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag
13:00 - 16:00 Uhr

Fahrverbindungen

S-Bahnhöfe:
S+U Alexanderplatz Bhf:
S5, S7, S75, S9

U-Bahnhöfe:
U Alexanderplatz:
U2, U5, U8
S+U Alexanderplatz Bhf/Memhardstr.:
U2, U5, U8

Bus-Haltestellen:
Mollstr./Prenzlauer Allee:
TXL
Mollstr./Otto-Braun-Str.:
TXL

  
 
  1. Hilfe zu Schnellzugriffstasten
  2. globale Berlin.de Navigation
  3. lokale Navigation dieser Seite
  4. Inhalt dieser Seite
  5. Service und Kontakt
  6. Druckversion