Eine Polizeikommissar-Anwärterin oder ein Polizeikommissar-Anwärter (PKA'in/PKA) trägt dann eine solche Schulterklappe mit einem silbernen Streifen.
Angenommene Bewerberinnen bzw. Bewerber werden als Beamtin/-er auf Widerruf mit der Dienstbezeichnung "Polizei- bzw. Kriminalkommissar - Anwärter/in" in den Vorbereitungsdienst eingestellt und zum Studium an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) - Fachbereich 5 "Polizei und Sicherheitsmanagement"
- zugelassen.

Eine Polizeikommissar-Anwärterin oder ein Polizeikommissar-Anwärter (PKA'in/PKA) trägt dann eine solche Schulterklappe mit einem silbernen Streifen.
Hinsichtlich des Studiums für den gehobenen Dienst haben sich zum Studienbeginn Herbst 2010 einige Änderungen ergeben. Der bisherige Diplom-Studiengang ist in einen Bachelor-Studiengang überführt worden.
Die Umstellung des Studiengangs vom Diplom- auf das Bachelorformat wurde als Chance für die Weiterentwicklung einer nachhaltigen, zukunftsfähigen und den Aufgaben angemessenen Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst betrachtet und genutzt:
Gesamtdauer und Studienbeginn
Der Bachelor-Studiengang ist auf eine Studienzeit von drei Jahren angelegt und soll dementsprechend 180 Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) bei einem durchschnittlichen studentischen Arbeitsaufwand von 30 Stunden pro Leistungspunkt umfassen. Der Studienbeginn ist zum Winter- oder zum Sommersemester möglich.
Studiengangsaufbau
Der Bachelor-Studiengang „gehobener Polizeivollzugsdienst“ ist als interner Studiengang ausgestaltet. Studierende die im Beamtenverhältnis stehen, sollen die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst erwerben.
Die Studierenden sind in ihrer Mehrheit Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber, die das Studium im Rahmen ihres beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienstes absolvieren. Daneben sollen Beamtinnen und Beamten des mittleren Dienstes der Polizei Berlin, die von ihrer Dienstbehörde zum Einführungsdienst in den gehobenen Polizeivollzugsdienst zugelassen wurden, den Studiengang absolvieren, um die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Polizeivollzugsdienstes zu erwerben.
Die Studierenden werden für die Fachrichtungen Schutzpolizei, Kriminalpolizei oder Gewerbeaußendienst zugelassen. Sie studieren vor allem im Grundlagenbereich gemeinsam. Die spartenspezifische Spezialisierung beginnt ab dem 3. Semester.
Einbindung der Praxisphasen in das Studium
Die berufspraktischen Studienzeiten sind im Rahmen der modularen Struktur des Studiums zum größten Teil in dem das gesamte Studium andauernden Modul 16 „Studienpraktika“ zusammengefasst. Es beinhaltet zum einen praktische Trainings und zum anderen Praxis in den Dienststellen. Zur Verbesserung der Verzahnung von Theorie und Praxis werden die betreffenden Praxiseinheiten mit korrespondierenden theoretischen Lehrveranstaltungen verknüpft und es erfolgt eine enge individuelle Abstimmung zwischen den jeweiligen Verantwortlichen der Hochschule und der Polizeibehörde.
Sport findet während der Vorlesungszeiten an der HWR Berlin und während der Dienststellenpraktika einmal wöchentlich statt. Wer die Schießleistungsnachweise und die Sportleistungsnachweise im Modul 16 bis zu einem von der Dienstbehörde festgelegten Zeitpunkt nicht erfolgreich absolviert hat, wird aus dem Vorbereitungsdienst entlassen.
Nachstehende Praktika sind vorgesehen:
| Schutzpolizei | Kriminalpolizei |
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Entsprechend den Anforderungen des Polizeiberufs werden die theoretischen Fachstudien aus einer Vielzahl unterschiedlicher Fächer gespeist. Im Einzelnen sind dies
im Bereich der Polizeiwissenschaft:
Das Studium ist in thematisch und zeitlich umgrenzte, in sich abgeschlossene Module gegliedert. Jedes Modul dient dem Erreichen definierter Lernziele, welche in einem Modulkatalog, der Bestandteil der Studienordnung ist, im Einzelnen beschrieben werden. Abgesehen von dem Modul 01, wird der Lernerfolg in jedem einzelnen Modul durch eine Modulprüfung bzw. – im Modul 16 („Studienpraktika“) –durch Bewertung der in dem Modul erbrachten praktischen Leistungen der Studierenden überprüft.
Eine nicht bestandene Modulprüfung kann einmal wiederholt werden. Ist ein Modul auch nach Ausschöpfung der Wiederholungsmöglichkeit nicht erfolgreich absolviert, so ist ein erfolgreicher Studienabschluss nicht mehr möglich. Die Laufbahnprüfung ist dann endgültig nicht bestanden. Für die Erbringung der praktischen Leistungsnachweise im Modul 16 gilt grundsätzlich Entsprechendes.
| Standort des Studiengangs: | Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin) Campus Lichtenberg Alt-Friedrichsfelde 60 10315 Berlin |
| Datum der Einführung: | Wintersemester 2010/2011 |
| Fachwissenschaftliche Zuordnung: | Polizeiwissenschaften, Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaften |
| Regelstudienzeit: | 6 Semester |
| Studienbeginn: | jeweils zum Winter- und Sommersemester |
| Ansprechpartner für Studieninformationen: | Prof. Marcel Kuhlmey (Dekan FB 5) |
| Anzahl der ECTS-credits: | 180 ECTS-Punkte |
| Module: |
Spezielle Module für Studierende der Fachrichtungen Kriminalpolizei und Gewerbeaußendienst:
Spezielle Module für Studierende der Fachrichtung Schutzpolizei:
Vertiefungsmodule mit semesterweise wechselnden Themen, von denen jede(r) Studierende zwei zu absolvieren hat. |
| Anzahl der Studienplätze: | 270 Studienplätze pro Jahr |
| Studiengebühren: | Keine |
| Zielgruppe/ Zulassungsverfahren: |
Der Studiengang richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber mit mindestens Fachhochschulreife, die von der Berliner Polizei nach dem Ergebnis eines mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport abgestimmten Einstellungs- und Auswahlverfahrens in den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst eingestellt wurden, sowie an qualifizierte Beamtinnen und Beamte des mittleren Polizeivollzugsdienstes der Polizei Berlin, die von ihrem Dienstherrn zum Einführungsdienst für den Aufstieg in den gehobenen Dienst zugelassen wurden. |
| Studienform: | Präsenzstudium (Vollzeit) |
Das Studium gilt als bestanden, wenn alle Module erfolgreich abgeschlossen und somit alle 180 Leistungspunkte erworben wurden. Die Summe aller Modulprüfungen bildet zugleich die Laufbahnprüfung, so dass damit gleichzeitig die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst erlangt wird. Ferner wird als eigenständiger berufsqualifizierender Hochschulabschluss der akademische Grad „Bachelor of Arts (B.A.)“ verliehen.
Kraft Gesetzes sind Sie nach dem bestandenen Studium entlassen. Nach Maßgabe freier Stellen können Sie aber als Polizei- oder Kriminalkommissar/in eingestellt und gleichzeitig zur Beamtin bzw. zum Beamten auf Probe ernannt werden.
Umfassende Informationen zum Studium erhalten Sie auf der Internetseite der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
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Die Beförderungsstufen im gehobenen Dienst:

Polizeikommissarin/Polizeikommissar (PK'in/PK)
Polizeioberkommissarin/Polizeioberkommissar (POK'in/POK)
Polizeihauptkommissarin/Polizeihauptkommissar (PHK'in/PHK)
Polizeihauptkommissarin/Polizeihauptkommissar (PHK'in/PHK)
Erste Polizeihauptkommissarin/Erster Polizeihauptkommissar (EPHK'in/EPHK)
Nach bestandenem Studium werden Sie bei der Schutzpolizei zunächst einer Einsatzhundertschaft zugeordnet oder versehen ihren Dienst in einem Polizeiabschnitt. Bei der Kriminalpolizei erfolgt die erste Verwendung im Referat "Verbrechensbekämpfung" in einer örtlichen Polizeidirektion.
In dem hier herunterzuladenden Merkblatt können Sie sich über die Verdienstmöglichkeiten während und nach der Ausbildung informieren.
Die Dauer des Jahresurlaubs regelt sich nach der Verordnung über den Erholungsurlaub der Beamten und Richter. Danach erhalten die Anwärter/innen und Kommissare/innen vor vollendetem 30. Lebensjahr 26 Tage, ab vollendetem 30. Lebensjahr 29 Tage Jahresurlaub.