Direkt zum Inhalt der Seite springen

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)



Diskriminierung hat viele Gesichter:

  • ein Junge wird von seinen Mitschülern als „Schwuli“ beschimpft und gemobbt.
  • einer Person mit Migrationshintergrund wird der Zutritt zu einer Diskothek verweigert.
  • eine Wohnungsbewerberin wird aufgrund ihrer Behinderung von einer Hausverwaltung zurückgewiesen.
  • ohne sachlich rechtfertigenden Grund wird bei einer Stellenanzeige nur um Bewerbungen von Personen unter 50 Jahren gebeten.
  • die Bewerbung einer jungen Muslima als pharmazeutisch-technische Assistentin in einer Apotheke wird mit Hinweis auf ihr Kopftuch abgelehnt.

Das AGG ist ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Diskriminierungen und Ausgrenzungen. Es stärkt die Rechte der Betroffenen.
Die häufigsten Fragen zum AGG

Die häufigsten Fragen zum AGG

10 Fragen und Antworten   mehr »

Der europäische Weg zum AGG

Der europäische Weg zum AGG

Der Weg zum AGG führte über die Umsetzung von vier EU-Richtlinien   mehr »

Facheinschätzungen

Facheinschätzungen

Rechtswissenschaftliche Facheinschätzungen zu Problemlagen aus der antidiskriminierungsbezogenen Beratungsarbeit   mehr »

Kontakt

Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen

Antidiskriminierungsstelle
Oranienstr. 106
10969 Berlin
Telefon (030) 9028-1866
E-Mail

Weitere Links

Frist bei Klagen wegen Benachteiligung: Arbeitsgerichtsgesetz
§ 61b(Externer Link)

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zum Antidiskriminierungsrecht
als Reader zusammengestellt von der juristischen Fakultät der Humboldt-Universität, Institut für Öffentliches Recht

AGG-Chronologie

Ausführliche Chronologie(Externer Link)zum bundesdeutschen Weg des AGG. Ebenfalls zusammengestellt von der juristischen Fakultät der Humboldt-Universität