Diskriminierung hat viele Gesichter:
- ein Junge wird von seinen Mitschülern als „Schwuli“ beschimpft und gemobbt.
- einer Person mit Migrationshintergrund wird der Zutritt zu einer Diskothek verweigert.
- eine Wohnungsbewerberin wird aufgrund ihrer Behinderung von einer Hausverwaltung zurückgewiesen.
- ohne sachlich rechtfertigenden Grund wird bei einer Stellenanzeige nur um Bewerbungen von Personen unter 50 Jahren gebeten.
- die Bewerbung einer jungen Muslima als pharmazeutisch-technische Assistentin in einer Apotheke wird mit Hinweis auf ihr Kopftuch abgelehnt.
Das AGG ist ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Diskriminierungen und Ausgrenzungen. Es stärkt die Rechte der Betroffenen.