Willkommen bei der LADG-Ombudsstelle

Menschen auf Zebrastreifen

Die LADG-Ombudsstelle berät und unterstützt Sie

bei der Durchsetzung Ihrer Rechte
auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung
nach dem Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG).

Das LADG schützt Sie

bei Diskriminierung, aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen und antisemitischen Zuschreibung, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status, wenn diese von Berliner Behörden oder anderen Berliner öffentlichen Einrichtungen ausgeht.

Mehr Informationen zum LADG finden Sie hier:
Flyer der LADG-Ombudstelle
Fragen und Antworten zum LADG

Den Gesetzestext des LADG finden Sie hier:
Gesetzestext LADG Gesetzesbegründung LADG

Wir bieten Ihnen

eine kostenlose, unabhängige und vertrauliche Einschätzung Ihres Falles nach dem LADG. Dann können Sie gemeinsam mit uns entscheiden, wie es weitergeht. Zu allen anderen rechtlichen Themen teilen wir Ihnen mit, an wen Sie sich wenden können.

Wenn wir festzustellen, dass Ihr Beschwerdefall vom LADG erfasst ist und wenn Sie das wünschen, bitten wir die öffentliche Stelle des Landes Berlin, durch die Sie sich diskriminiert fühlen, um eine Stellungnahme. Alle öffentlichen Stellen Berlins sind verpflichtet, die Ombudsstelle zu unterstützen und alle Auskünfte zu erteilen.

Unser Auftrag und unser Ziel

ist eine außergerichtliche Streitschlichtung. Dazu können wir Handlungsempfehlungen aussprechen, die wir mit Ihnen abstimmen. Das kann zum Beispiel eine Entschuldigung, ein klärendes Gespräch, eine Entschädigung oder eine andere Form der Wiedergutmachung sein. Wir können auch empfehlen, diskriminierende Bescheide zurückzunehmen oder Formulare zu verändern. Wenn eine Schlichtung scheitert und wir davon überzeugt sind, dass eine Diskriminierung vorliegt, können wir eine Beanstandung aussprechen.

Wenn Sie eine Diskriminierung bei uns melden wollen

geben Sie bitte an:

  • Wer hat wann, wo und was getan?
  • Warum gehen Sie von einer Diskriminierung aus?
  • Welche Zeug*innen / Nachweise gibt es?
  • Ihre vollständigen Kontaktdaten.

Wenn Sie sich im Namen einer anderen Person beschweren wollen, benötigen wir eine schriftliche Vollmacht.

Verweisberatung

In manchen Fällen gilt das LADG nicht, dann verweisen wir Sie an andere Beschwerdestellen. Das betrifft zum Beispiel:

Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt und im Beschäftigungsverhältnis
Diskriminierung durch private Anbieter, zB Supermarkt, Vermieter

Hier gilt das das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. In diesen Fällen hilft Ihnen die Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Diskriminierung durch Gerichtsentscheidungen

Hier gilt das Landesantidiskriminierungsgesetz nicht, weil Gerichte in ihren Entscheidungen unabhängig sind. In diesen Fällen sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Rechtsanwält*innen können Sie hier suchen. Hier finden Sie Informationen zur Beratungshilfe. und Prozesskostenhilfe.

So erreichen Sie uns

Sie können uns zu Ihrem Fall gern eine E-Mail schicken oder Sie rufen uns an unter* (030) 9013-3456*. Unsere Geschäftszeiten für die telefonische Terminvergabe und die offene Telefonberatung finden Sie rechts.

Wenn Sie Sprachmittlung benötigen, geben Sie uns bitte Bescheid.

Zusätzliche Beratungs- und Beschwerdestellen

finden Sie hier:

Datenschutzhinweis

Das Land Berlin hat auf Grundlage des LADG ein Verfahren zur Bearbeitung von Diskriminierungsbeschwerden etabliert und für die Bearbeitung eine Ombudsstelle eingerichtet. Die von Ihnen im Rahmen des Diskriminierungsbeschwerdeverfahrens mitgeteilten personenbezogenen Daten werden zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde verarbeitet.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist § 3 BlnDSG iVm § 13 S. 2 Nr. 3 und § 14 Abs. 2 S. 3 LADG iVm RDV-LADG. Eine automatisierte Entscheidungsfindung, Art. 15 Abs. 3 h) DSGVO, findet nicht statt.

Datenverarbeitung

Nach Eingang einer Diskriminierungsbeschwerde wird eine Beschwerdeakte angelegt und geprüft, ob Anhaltspunkte für eine Diskriminierung nach dem LADG erkennbar sind. Ist dies offensichtlich nicht der Fall, wird unser Diskriminierungsbeschwerdeverfahren beendet. Hierüber werden Sie informiert.

Wenn sie einwilligen, dass wir ein Beschwerdeverfahren nach § 14 Abs. 2 ff. LADG durchführen, wird Ihre Beschwerde oder deren wesentliche Inhalte den betroffenen Beschäftigten und deren Dienstvorgesetzte zur Stellungnahme übermittelt. Zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts werden wir alle erforderlichen Ermittlungen durchführen und gegebenenfalls Zeug*innen befragen. Die von Ihnen erhobene Beschwerde oder deren wesentliche Inhalte werden hierzu übermittelt, sofern dies für weitere Sachverhaltsaufklärung erforderlich sein sollte.

Ergibt die Sachverhaltsaufklärung, dass keine Diskriminierung nach dem LADG vorliegt oder nicht glaubhaft gemacht werden konnte, wird das Verfahren beendet. Hierüber werden Sie, die betroffenen Beschäftigten sowie die am Beschwerdeverfahren beteiligten Dienstvorgesetzten informiert.

Dauer der Datenspeicherung

Wird das Diskriminierungsbeschwerdeverfahren beendet, weil offensichtlich keine Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Sachverhalts vorliegen, der unter das LADG fällt, oder ist Ihre Diskriminierungsbeschwerde offensichtlich unberechtigt, werden die von Ihnen mitgeteilten Daten für die Dauer von ein Jahr nach Eingang der Beschwerde aufbewahrt. In allen übrigen Fällen werden die Daten fünf Jahre aufbewahrt.

Ihre Rechte

a) Sie können gemäß Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung eine Bestätigung insbesondere darüber verlangen, ob und welche personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet und an wen diese weitergegeben werden (Recht auf Auskunft).

b) Sie haben gemäß Art. 16 Datenschutz-Grundverordnung ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind (Recht auf Berichtigung).

c) Sie haben gemäß Art. 17 Datenschutz-Grundverordnung das Recht, die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn die Verarbeitung der von Ihnen mitgeteilten Daten nicht mehr erforderlich oder unrechtmäßig ist, wenn Sie Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen oder wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben. (Recht auf Löschung).

d) Sie haben nach Art. 7 Abs. 3 DSG-VO das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt (Einwilligungswiderruf).

e) Sie können nach Art. 18 DSG-VO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, wenn die Verarbeitung der von Ihnen mitgeteilten Daten nicht mehr erforderlich oder unrechtmäßig ist, wenn Sie die Richtigkeit der verarbeiteten Daten bestreiten oder wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben oder wenn die Daten nicht mehr für die Antragsbearbeitung benötigt werden, Sie diese aber zur Verfolgung von Rechtsansprüchen benötigen (Recht auf Einschränkung der Verarbeitung).

f) Sie haben nach Art. 21 DSG-VO das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten mit Wirkung für die Zukunft Widerspruch einzulegen. Nach Ausübung Ihres Widerspruchsrechts werden Ihre personenbezogenen Daten nicht weiterverarbeitet, es sei denn, dass zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vorliegen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung).

g) Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren. Die zuständige Datenschutzbehörde ist die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Friedrichstr. 219, 10969 Berlin, mailbox@datenschutz-berlin.de.

Verantwortliche und Datenschutzbeauftragte

Die Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ist die
Ombudsstelle bei der Abteilung Antidiskriminierung der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung.
E-Mail: ladg-ombudsstelle@senjustva.berlin.de
Anschrift: LADG-Ombudsstelle, Dienstsitz: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Salzburger Str. 21 – 25, 10825 Berlin

Der behördliche Datenschutzbeauftragte bei der der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung ist
Herr Schwarz (Herr Volke – Stellvertreter)
E-Mail: datenschutz@senias.berlin.de
Anschrift: Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Oranienstraße 106, 10969 Berlin.