Der – europäische – Weg zum AGG

Fahne Europäische Union

Rechtliche Vorgaben der Europäischen Union

Der Weg zum AGG führte über die Umsetzung von vier EU-Richtlinien:

  • Richtlinie 2000/43/EG vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft
  • Richtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf
  • Richtlinie 2002/73/EG vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen
  • Richtlinie 2004/113/EG vom 13. Dezember 2004 zur Gleichstellung der Geschlechter außerhalb des Erwerbslebens

Europäische Netzwerke von Expertinnen und Experten: Begleitung und Analyse der Umsetzung und Auswirkungen von Gleichbehandlungsrichtlinien

Zur wirksamen Bekämpfung von Diskriminierungen ist es aus Sicht der EU unerlässlich, die Auswirkungen der EU-Rechtsvorschriften zu Gleichbehandlung an Ort und Stelle zu bewerten. Informationen zur Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien in nationales Recht sind genauso wichtig wie die Analyse ihrer Auswirkungen in der Praxis, was damit verbundene Präzedenzfälle einschließt.

Aus diesem Grund hat die EU-Kommission verschiedene Netzwerke von Expertinnen und Experten für Diskriminierungsfragen eingerichtet:

  • Regierungsexpertengruppe
  • Netzwerk aus sozioökonomischen Expertinnen und Experten
  • Akademisches Netzwerk europäischer Expertinnen und Experten für Behindertenfragen
  • Europäisches Netzwerk von Rechtsexpertinnen und -experten im Bereich der Nichtsdiskriminierung
  • Netz von nationalen Gleichstellungsstellen – Equinet

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