Zur wirksamen Bekämpfung von Diskriminierungen ist es aus Sicht der EU unerlässlich, die Auswirkungen der EU-Rechtsvorschriften zu Gleichbehandlung an Ort und Stelle zu bewerten. Informationen zur Umsetzung der Anti-Diskriminierungsrichtlinien in nationales Recht sind genauso wichtig wie die Analyse ihrer Auswirkungen in der Praxis, was damit verbundene Präzedenzfälle einschließt.
Aus diesem Grund hat die Kommission ein Netzwerk von Rechtsexperten für Diskriminierungsfragen eingerichtet. Dieses soll ihre Arbeit unterstützen, indem die entsprechenden Entwicklungen in den Mitgliedstaaten in unabhängiger Weise untersucht und kommentiert werden. Mehr zur Zusammensetzung und Aufgaben des Netzwerkes sowie zu seinen Veröffentlichungen und Berichte finden Sie
hier.