Auf der Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement (Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung – BüroMKfAusV) vom 25. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 62) wird keine Zwischenprüfung in dem Ausbildungsberuf zum Kaufmann für Büromanagement / zur Kauffrau für Büromanagement durchgeführt.
Die Prüfungstermine für die Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 gemäß Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung finden Sie hier.
Hinweis:
Im Zuständigkeitsbereich der VAk Berlin wird im Ausbildungsberuf zum Kaufmann für Büromanagement / zur Kauffrau für Büromanagement nicht ausgebildet.