Lehrgang VAk - Sekretäranwärter/in

Übersicht

Rechtsgrundlagen

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Rechtsgrundlagen

Berufsbild

Der Ausbildungsberuf zum/zur Stadtsekretäranwärter/ -in auf Widerruf ist eine zweieinhalbjährige Ausbildung. Sie besteht aus theoretischen und praktischen Ausbildungsabschnitten. Die fachtheoretische Ausbildung findet an der Verwaltungsakademie Berlin (VAk) und die berufspraktische Ausbildung in den Einsatzdienststellen der Ausbildungsbehörden statt.

Die Tätigkeitsbereiche der Stadtsekretäranwärter*innen und beinhalten Verwaltungstätigkeiten im Innen- und Außendienst. Die Aufgaben umfassen organisatorische, personelle und finanzielle Tätigkeiten, zudem sind Sie Ansprechpartner für Rat suchende Bürger*innen sowie für Organisationen. Dabei werden die individuellen Interessen und besondere Situationen der Kund*innen berücksichtigt.

Ausbildungsbehörden des Landes Berlin und Einstellungstermin

Einstellungstermin für die Ausbildung zum/ zur Stadtsekretäranwärter/ -in auf Widerruf ist der 1. September eines jeden Jahres. Nähere Auskünfte zum Einstellungsverfahren erhalten Sie über die Ausbildungsbehörden des Landes Berlin:

Ablauf der Ausbildung

Die Ausbildung dauert in der Regel 2 Jahre und 6 Monate.
Die Schwerpunkte in der Ausbildung liegen im Erlernen von grundlegenden Kenntnissen von Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Für jede/n Sekretäranwärter/in wird ein Ausbildungsplan über die sachliche und zeitliche Gliederung sowie das Ausbildungsziel des jeweiligen Ausbildungsabschnittes aufgestellt.

Die praktische und fachtheoretische Ausbildung findet im Hauptlehrgang parallel statt. Während des Abschlusslehrganges findet keine berufspraktische Ausbildung in den Behörden statt.

Die fachpraktische Ausbildung steht im Vordergrund. Die praktische Unterweisung ist darauf ausgerichtet, den Auszubildenden Fertigkeiten zu vermitteln, die für die Erledigung laufender Verwaltungsarbeiten notwendig sind. Sie werden hierbei auch mit den zu beachtenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften bekannt gemacht und üben ihre Anwendung sowie den Schriftwechsel. Sinn, Zweck und Zusammenhang der einzelnen Arbeitsabläufe werden erläutert.

Die fachtheoretische Ausbildung wird von der Verwaltungsakademie Berlin durchgeführt. Sie gliedert sich in einen Haupt- und einen Abschlusslehrgang mit insgesamt 428 Doppelstunden. Dabei dient der Abschlusslehrgang in erster Linie der Wiederholung und Vertiefung des im Hauptlehrgang in den Prüfungsfächern erworbenen Wissensstoffes.
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die während der Ausbildung erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse sowie auf den in der Verwaltungsakademie Berlin erworbenen Lehrstoff. Sie findet zum Ende der Ausbildung statt.

Fachgebiete der fachtheoretischen Ausbildung an der Verwaltungsakademie Berlin

  • Arbeitsrecht

    Beamtenrecht

  • Berliner Verfassungsrecht

    Haushaltsrecht

  • Kommunikation

    Polizei- und Ordnungsrecht

  • Informationstechnik

    Politik und Verwaltung

  • Projekt „Berliner Verwaltung“

    Sozialhilferecht

  • Staatsrecht

    Verwaltungsrecht

  • Verwaltungstechnik

    Zivilrecht

Laufbahnprüfung

Die Laufbahnprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und findet nach dem Abschlusslehrgang statt.

Die schriftliche Prüfung besteht aus insgesamt vier Klausuren in den folgenden Fächern:

  1. Aufgabe nach Wahl aus: Staats-/Verfassungsrecht; Bezirksverwaltungsrecht; Allgemeines Verwaltungsrecht
  2. Haushaltswesen
  3. Beamtenrecht oder Arbeitsrecht
  4. Polizei- und Ordnungsrecht oder Sozial-/Jugendhilferecht

Die mündliche Prüfung besteht aus mindestens drei Themen aus den Fachgebieten:

  1. Staats- und Verfassungsrecht einschl. Bezirksverwaltungsrecht bzw. Zivilrecht
  2. Haushaltswesen
  3. Beamtenrecht, Arbeitsrecht
  4. Informations- und Kommunikationstechnik, Verwaltungstechnik
  5. Allgemeines Verwaltungsrecht und
    Polizei- und Ordnungsrecht oder Sozial-/Jugendhilferecht