Mitarbeiter*innen der Ordnungsämter

  • Die bezirklichen Ordnungsämter Aufgaben und Befugnisse

    PDF-Dokument (6.3 MB)
    Dokument: Inhalt: Prof. Marcel Kuhlmey / Ronald Mikkeleitis / Bilder: Polizei Berlin

Allgemeiner Ordnungsdienst – AOD
Sachbearbeitung mit besonderen Kontrollaufgaben – SBK
Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle – ZAB
Parkraumkontrolle – PRK

Wie kann ich teilnehmen?

Die jeweilige Führungskraft wählt gemeinsam mit der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter aus dem spezifischen Fortbildungsangebot zielgerichtet die im Rahmen der individuellen Kenntnisse und Aufgaben erforderlichen Seminare bzw. Workshops aus und meldet diese über die eVAk an die Verwaltungsakademie.

In den Seminaren wird von den Dozent*innen das Grundlagenwissen aktualisiert, in den Workshops wird das Grundlagenwissen anhand der Bearbeitung schwieriger Fallkonstellationen aufgefrischt und vertieft.

Die Seminare und Workshops sind auf die Tätigkeitsbereiche der jeweiligen Zielgruppe(n) bezogen.

Wir bitten bei der Fortbildungsplanung mit den Beschäftigten um Berücksichtigung dieser Hinweise, weil die Dozent*innen im Rahmen des praxisbezogenen Teils speziell Fallbeispiele aus diesen jeweiligen Aufgabenfeldern einbringen.

Themen

  • Seminare und Workshops zum Themenfeld rechtliche Grundlagen und aktuelle Entwicklungen
  • Seminare zum Umgang mit Hunden im Rahmen von Kontrollen
  • Seminare zum Auftreten vor Gericht
  • Seminare und Workshops zu fachübergreifenden Kompetenzen (wie bürgerorientierte Kommunikation, Konfliktmanagement, Interkulturalität, Selbst- und Stressmanagement)
  • Selbstverteidigungs- und Einsatztraining
  • Erfahrungsaustausch
  • Seminare zum erkennen von Identitätsbetrug

Termine

Weitere Fortbildungsangebote

Neben den speziellen Fortbildungsangeboten für die Mitarbeiter*innen der Ordnungsämter in den Bereichen AOD, SBK, ZAB, PRK stehen ihnen auch zielgruppenbezogen die Fortbildungsangebote im allgemeinen Programm zur fachlichen und fachübergreifenden Qualifizierung zur Verfügung. Die Auswahl aus den allgemeinen Angeboten trifft die Führungskraft mit der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter gleichfalls im Rahmen der individuellen Qualifizierungsplanung.

Wir beraten wir Sie gerne, welche Programmangebote hier unterstützend sein können.

Inhouse-Schulung

Fortbildungen zu einem Fachthema oder einem fachübergreifenden Thema (z.B. bürgerorientierte Kommunikation, Konfliktmanagement) können auch als geschlossene Veranstaltung für das jeweilige Ordnungsamt beantragt werden.

Kursstärke in der Regel mindestens 14 Teilnehmer*innen bei Fachthemen und mindestens 10 Teilnehmer*innen bei fachübergreifenden Themen.

Bitte richten Sie bei Bedarf Ihren Inhouseantrag zunächst an die fortbildungsbeauftragte Stelle Ihres Hauses.