Sofern in Gebieten ohne Kanalisation Abwässer anfallen, sind diese in Abwassersammelanlagen mit abflusslosen Abwassersammelbehältern zu sammeln und durch ein lizensiertes Abfuhrunternehmen der Berliner Wasserbetrieben ordnungsgemäß zu entsorgen.
Wenn in Ihrem Kleingarten/ Erholungsgarten Abwässer anfallen, sind diese auch in einem abflusslosen Abwassersammelbehälter zu sammeln und ebenfalls ordnungsgemäß durch ein von den Berliner Wasserbetrieben lizensiertes Abfuhrunternehmen zu entsorgen. Diese Regelung gilt sowohl innerhalb als auch außerhalb von Wasserschutzgebieten.
Weitere Informationen zum Thema Abwasserbeseitigung hält die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt für Sie bereit.