Inhaltsspalte
GSBL - Gemeinsamer zentraler Stoffdatenpool des Bundes und der Länder
Worum geht es?
Gesicherte, aktuelle und umfassende Informationen über Eigenschaften von chemischen Stoffen sind für alle Bereiche des Umwelt-, Verbraucher-, Katastrophen- und Arbeitsschutzes von Bedeutung. Bund und Länder entwickeln daher seit mehr als 20 Jahren den Gemeinsamen Stoffdatenpool des Bundes und der Länder, kurz GSBL. Grundlage dieser Zusammenarbeit war eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern, die im Ende 2015 endete.
Die bestehende hochwertige Datenbasis des GSBL wird zurzeit in einem neuen Bund-Länder Projekt Informationssystem Chemikalien des Bundes und der Länder ChemInfo (GSBLneu) unter dem Dach der Verwaltungsvereinbarung zur Kooperation bei Konzeptionen und Entwicklungen von Software für Umweltinformationssysteme (VKoopUIS) qualitativ weiter entwickelt.
Der Datenbestand enthält zurzeit Daten zu ca. 500 Stoffeigenschaften (Merkmalen) und etwa 55.000 Einzelstoffen. Für diese Stoffe sind neben umfangreichen Daten zu physikalisch-chemischen, ökotoxikologischen und toxikologischen Parametern und ihrem Vorkommen in der Umwelt auch Informationen enthalten, die von unmittelbarer Bedeutung für die Belange des Umwelt-, Verbraucher-, Katastrophen- und Arbeitsschutzes sind. Hierzu zählen Angaben zu rechtlichen Regelungen sowie über Gefahren, die von diesen Stoffen ausgehen, sowie Schutz- und Einsatzmaßnahmen. Insgesamt sind mehr als 6 Millionen Stoff-Sachverhalte erfasst. Die Daten werden zweimal jährlich aktualisiert.
Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, auf einen ausgewählten Datenbestand “GSBL-Public” zuzugreifen. Der “GSBL-Public” ist unter www.gsbl.de im Internet erreichbar.
Ansprechperson Landesverwaltung
-
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Abteilung I – Umweltpolitik, Abfallwirtschaft und Immissionsschutz
Fabia Herzog – I C 414
Brückenstraße 6
10179 Berlin
Telefon.: 030 / 90 25 – 22 86
E-Mail
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Kontakt
Berliner Umwelt- und Naturschutzbehörden
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an die dafür zuständige Behörde des Landes Berlin
Auf den Fachthemenseiten finden Sie die jeweiligen Ansprechpartner
Hinweise zur Übersendung elektronischer Dokumente mit qualifizierter Signatur