Für jedes einzelne Tier ist dieses Formular auszufüllen. Es sei denn, es sind mehrere Tiere mit identischen Daten anzumelden (z.B. Nachzuchten aus dem gleichen Gehege), dann tragen Sie hier die Anzahl der Tiere ein:
Legalitätsnachweise:
Bei der Anmeldung von eigenen Nachzuchten sollten als Legalitätsnachweise zu den Elterntieren vorgelegt werden: Nachzuchtbescheinigung, EG- Einfuhrgenehmigung, u.ä. bitte Kopien beifügen, bei Tieren des Anhang A (z.B. griechische Landschildkröten) EG-Vermarktungsgenehmigung (gelbe CITES / alte blaue CITES) als Original und Belege für die eigene Zucht für eine Kontrolle vor Ort aufbewahren (z.B. Eischalen, Fotos vom Nest mit Eiern).
Bei der Anmeldung von Exemplaren aus anderen Quellen (Kauf, Schenkung, Erbe) sollten als Legalitätsnachweise vorgelegt werden: Nachzuchtbescheinigung, EG- Einfuhrgenehmigung, u.ä. bitte Kopien beifügen, bei Tieren des Anhang A (z.B. griechische Landschildkröten) EG-Vermarktungsgenehmigung (gelbe CITES / alte blaue CITES) als Original.
Die Unterlagen können auch nach Terminvereinbarung beim Amt persönlich vorgezeigt werden. Informationen zum Schutzstatus siehe www.wisia.de.