Anzeige einer Anlage zur Fahrzeugreparaturlackierung

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Hinweise

Informationen zum Thema Lösemittelverordnung.

Für den Bereich der Fahrzeuglackierung findet die Lösemittelverordnung nur noch in sehr wenigen Ausnahmefällen begrenzt Anwendung. (Fallkonstellationen betreffen beispielsweise das Lackieren von Fahrzeuganhängern.) Bitte lassen Sie sich vom zuständigen Umwelt- und Naturschutzamt hierzu beraten, bevor Sie diesen Vordruck unnötig ausfüllen.

Die Anzeige nach § 5 Abs. 2 der Lösemittelverordnung (31. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes) ist gebührenfrei.

Die mit * gekennzeichneten Felder müssen vor dem Versenden ausgefüllt werden!

1. Standort der Anlage

2. Angaben zur Anlage

3. Angaben zu den Beschichtungsstoffen

Die Angaben zu den angewandten Beschichtungstoffen tragen Sie bitte in die Tabelle ein.

Im Verwaltungsbereich sind nur folgende Datei-Formate erlaubt:' . docx, pptx, xlsx, pdf, txt, png, jpg, jpeg, 7z, json, xml, csv, rdf.

Hinweise

Bitte wählen Sie als Empfänger den Bezirk aus, in dem sich die Anlage befindet. Ohne Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse, ist ein Versenden nicht möglich.

Absenderangaben und Emfänger*

*= Pflichtfeld, muss ausgefüllt werden!

Eingabebeispiel: vorname.nachname@berlin.de

Hinweis: Eine Beantwortung Ihrer E-Mail ist nur möglich, wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihre Postanschrift angeben.

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