Das Energiewendegesetz (EWG) Berlin begründet die Basis für Energieeinsparmaßnahmen in den Berliner öffentlichen Gebäuden. Im Gesetz heißt es, „Das Land Berlin strebt eine umfassende energetische Sanierung der öffentlichen Gebäude im Sinne des Satzes 2 bis zum Jahr 2050 an. Hierzu legt der Senat von Berlin […] ein Konzept zur Aufstellung von Sanierungsfahrplänen und zur Einrichtung eines Energiemanagements für die Gebäude der Bezirksverwaltungen, des Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin und der Senatsverwaltungen, die nicht Mieter dieses Sondervermögens sind, vor[…]“.
Die Verwaltung der öffentlichen Gebäude in Berlin erfolgt aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten durch die Senats- bzw. Bezirksverwaltungen. Die Berliner Immobilien Management (BIM) ist für die SILB-Liegenschaften (z.B. Polizei-, Feuerwehrgebäude) sowie einige andere Liegenschaften (z.B. einige Schulgebäude) zuständig.
Die Bezirke sind für alle anderen Liegenschaften in ihrem Bezirk zuständig – also meist die Rathäuser, Bürgerämter sowie viele der Schulen, Familien- und Freizeiteinrichtungen, Friedhöfe oder Sportplätze. Die Zuständigkeit zwischen Bezirk und BIM kann in den verschiedenen Bezirken unterschiedlich geregelt sein.