Das Wohnungsamt ist zuständig. für die Bearbeitung von Anträgen auf Wohngeld (Mietzuschuss, Lastenzuschuss), aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ), Wohnberechtigungsscheinen, RlvF-Bescheinigungen, Bescheinigungen von Eigentumsmaßnahmen und Einkommensbescheinigungen sowie für die Zweckentfremdung von Wohnraum . più