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Ergebnisse 1 – 20 von etwa 2410 für gefährliche Hunde

Berliner Hundegesetz

In Berlin trat am 22. Juli 2016 ein neues Hundegesetz in Kraft (Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin – HundeG). In Verbindung mit diesem wurden zwei Rechtsverordnungen erlassen. Die „Gefährliche-Hunde-Verordnung“ bestimmt, welche Rassen und deren Kreuzungen im Land Berlin als gefährlich eingestuft werden (sogenannte ... mehr

Hundehaltung - Anmeldung - Gefährlicher Hund - Service Berlin

Hunde der Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier oder deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden gelten als gefährlich und sind der Behörde unverzüglich nach Erwerb mitzuteilen. Voraussetzungen. Dauerhafter Haltungsort. mehr

FAQ Hundegesetz

Was sind gefährliche Hunde? Zu den gefährlichen Hunden aufgrund der Rassezugehörigkeit (sog. Listenhunde) gehören im Land Berlin derzeit Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier sowie Hunde aus Kreuzungen dieser Rassen. mehr

FAQ für Hundehalterinnen und Hundehalter zum Hundegesetz

Dauer der Haltung des Hundes aufzubewahren. VI. Gefährliche Hunde 24. Was sind gefährliche Hunde? Zu den gefährlichen Hunden aufgrund Rassezugehörigkeit (sog. Listenhunde) gehören in Berlin derzeit Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier sowie Hunde aus Kreuzungen dieser Rassen. mehr

Hundehaltung - Befreiung von der Leinenpflicht - Service Berlin

Listenhunde (gefährliche Hunde) Für sogenannte Listenhunde (gefährliche Hunde) besteht in Berlin eine besondere Leinenpflicht. Für sie gilt in der Öffentlichkeit unabhängig von der Sachkunde der Halterin bzw. des Halters grundsätzlich Leinenpflicht. mehr

Rasseliste

Direkt zur Kontaktinformation. Rasseliste wird flexibler. Nach dem alten Hundegesetz wurden zehn Rassen und deren Kreuzungen als gefährlich definiert. Begründete Streichungen von Rassen oder die Aufnahme neuer Rassen erforderten Gesetzesänderungen. mehr

Lesefassung des Hundegesetzes von Berlin

Gefährliche Hunde § 17 Verbot der Zucht, Vermehrung und Abgabe § 18 Anzeigepflicht § 19 Nachweispflicht § 20 Maulkorbpflicht § 21 Unterbringung, Beaufsichtigung und Führen gefährlicher Hunde § 22 Zuverlässigkeit und Eignung § 23 Besondere Leinenpflicht § 24 Befreiung von der besonderen Leinenpflicht mehr

Hundehaltung - Anmeldung - Gefährlicher Hund - Service Berlin

Tiere - Hundehaltung - Anmeldung - Gefährlicher Hund am Standort Ordnungsamt Spandau - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht. große Karte. Kontakt. Bezirksamt Spandau. Ordnungsamt Spandau - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht. Carl-Schurz-Straße 2-6 , 13597 Berlin. Tel.: (030) 90279-2557. Fax: (030) 90279-7602. E-Mail: vetleb@ba-spandau.berlin.de. mehr

Verordnung

Liste gefährlicher Hunde Als gefährliche Hunde im Sinne des § 5 Absatz 1 Satz 1 des Hun-degesetzes gelten 1. Pitbull-Terrier, 2. American Staffordshire-Terrier, 3. Bullterrier sowie 4. Hunde aus Kreuzungen von in den Nummern 1 bis 3 genannten Rassen oder Gruppen von Hunden untereinander oder mit ande-ren Hunden. § 2 Inkrafttreten mehr

FAQ für Hundehalterinnen und –halter zum Hundegesetz und der ...

Für gefährliche Hunde gelten spezielle Regelungen. 2. Sieht das Gesetz Ausnahmen von der allgemeinen Leinenpflicht vor? Ja. Die allgemeine Leinenpflicht gilt in folgenden Fällen nicht: . • Wenn Sie Ihren Hund bereits vor dem 22. Juli 2016 gehalten haben. Maßgeblich ist also der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Berliner Hundegesetzes. mehr

Hundehaltung - Ummeldung - Gefährlicher Hund - Service Berlin

Gefährliche Hunde dürfen nur von ihrem Eigentümer oder dauerhaften Halter bei der für den Haltungsort zuständigen Behörde angemeldet werden. Vorstellung des Tieres. Das Tier ist bei Anmeldung bei der Behörde mitzuführen. Erforderliche Unterlagen. Personalausweis. Der Personalausweis ist vorzulegen. Sachkundenachweis. mehr

Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin

Hund einer in der Rechtsverordnung (§ 32) genannten Rasse oder Kreuzung zuzuordnen ist, gilt er als gefährlicher Hund im Sinne dieses Gesetzes, es sei denn, es wird auf Antrag der Halterin oder des Halters durch Begutachtung des Hundes festgestellt, dass es sich nicht um eine solche Rasse mehr

Lesefassung des Hundegesetzes von Berlin

für bestimmte gefährliche Hunde (1) Wer einen gefährlichen Hund nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 hält, muss der zuständigen Be-hörde unverzüglich unter Nachweis seiner Personalien die Haltung sowie Rasse und Alter des Hundes anzeigen. Über die Anzeige erteilt die zuständige Behörde eine Bescheinigung. mehr

Hunde

Daneben gelten in Berlin besondere Regeln für das Halten bestimmter als gefährlich eingestufter Hunderassen. Zu diesen Rassen zählen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier und Bullterrier sowie Hunde aus Kreuzungen dieser Rassen. mehr

Gesetz

Gefährliche Hunde (1) Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale oder Abstammung von einer über das natürliche Maß hinausgehen-den Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe, einem nicht ständig kontrollierbaren Jagdtrieb oder einer anderen in ihrer Wirkung ver-gleichbaren, Mensch oder Tier gefährdenden Eigenschaft auszuge- mehr

Veterinäraufsicht / Hundegesetz Berlin - Bezirksamt Spandau von Berlin

Gemäß § 1 der Verordnung zur Bestimmung der gefährlichen Hunde im Sinne des § 5 Absatz 1 Satz 1 des Hundegesetzes (Gefährliche-Hunde-Verordnung – GefHuVO) gelten folgende Hunderassen als gefährlich: 1. Pitbull-Terrier, 2. American Staffordshire-Terrier, 3. Bullterrier sowie. 4. Hunde aus Kreuzungen von in den Nummern 1 bis 3 genannten. mehr

Merkblatt - gefährliche Hunde

BERLIN . Created Date: 7/14/2023 12:40:59 PM Title: Merkblatt - gefährliche Hunde mehr

„American Bully“ ist gefährlicher Hund (Nr. 1/2023)

„American Bully“ ist gefährlicher Hund (Nr. 1/2023) Pressemitteilung vom 11.01.2023. Zur Feststellung von gefährlichen Hunden nach dem Berliner Hundegesetz (HundeG) reicht es aus, dass wesentliche Merkmale des Hundes mit dem Rassestandard eines im Gesetz aufgeführten Hundes übereinstimmen. Abweichende Rassebezeichnungen hindern die Zuordnung nicht. mehr

Berlin mit Hund – Berlin.de

Maulkorbpflicht für gefährliche Hunderassen. Für Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, und deren Rassekreuzungen gilt in der Öffentlichkeit Leinen- und Maulkorbpflicht. Nur in gekennzeichneten Auslaufgebieten dürfen diese Hunderassen ohne Leine laufen, müssen aber trotzdem einen Maulkorb tragen. mehr

Statistik über Hundebissvorfälle in Berlin 2021

Statistik über Hundebissvorfälle in Berlin 2021. Hunderasse. Fälle, in denen Menschen schwer verletzt wurden. Fälle, in denen Menschen leicht verletzt wurden. Fälle, in denen Menschen gefahrdrohend angesprungen wurden. Fälle, in denen ausschließlich Hunde verletzt wurden. Pit Bull Terrier. 10. mehr

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