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Risultati 1 – 20 su circa 2340 per gefährliche Hunde

Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin

Hund einer in der Rechtsverordnung (§ 32) genannten Rasse oder Kreuzung zuzuordnen ist, gilt er als gefährlicher Hund im Sinne dieses Gesetzes, es sei denn, es wird auf Antrag der Halterin oder des Halters durch Begutachtung des Hundes festgestellt, dass es sich nicht um eine solche Rasse più

Hundehaltung - Anmeldung - Gefährlicher Hund - Service Berlin

Hunde der Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier oder deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden gelten als gefährlich und sind der Behörde unverzüglich nach Erwerb mitzuteilen. Voraussetzungen. Dauerhafter Haltungsort. più

Rasseliste

Rasseliste wird flexibler. Nach dem alten Hundegesetz wurden zehn Rassen und deren Kreuzungen als gefährlich definiert. Begründete Streichungen von Rassen oder die Aufnahme neuer Rassen erforderten Gesetzesänderungen. più

Berliner Hundegesetz

In Berlin trat am 22. Juli 2016 ein neues Hundegesetz in Kraft (Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin – HundeG). In Verbindung mit diesem wurden zwei Rechtsverordnungen erlassen. Die „Gefährliche-Hunde-Verordnung“ bestimmt, welche Rassen und deren Kreuzungen im Land Berlin als gefährlich eingestuft werden (sogenannte ... più

Hundehaltung - Befreiung von der Leinenpflicht - Service Berlin

Durch die Befreiung von der allgemeinen Leinenpflicht können Hunde weiterhin auf unbelebten Straßen und Plätzen oder Brachflächen grundsätzlich ohne Leine geführt werden. Für gefährliche Hunde (Listenhunde) gelten spezielle Regelungen. più

FAQ für Hundehalterinnen und Hundehalter zum Hundegesetz

VI. Gefährliche Hunde 24. Was sind gefährliche Hunde? Zu den gefährlichen Hunden aufgrund Rassezugehörigkeit (sog. Listenhunde) gehören in Berlin derzeit Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier sowie Hunde aus Kreuzungen dieser Rassen. più

Hundehaltung - Ummeldung - Gefährlicher Hund - Service Berlin

Gefährliche Hunde dürfen nur von ihrem Eigentümer oder dauerhaften Halter bei der für den Haltungsort zuständigen Behörde angemeldet werden. Vorstellung des Tieres. Das Tier ist bei Anmeldung bei der Behörde mitzuführen. Erforderliche Unterlagen. Personalausweis. Der Personalausweis ist vorzulegen. Sachkundenachweis. più

Hundegesetz Berlin

Gemäß § 1 der Verordnung zur Bestimmung der gefährlichen Hunde im Sinne des § 5 Absatz 1 Satz 1 des Hundegesetzes (Gefährliche-Hunde-Verordnung – GefHuVO) gelten folgende Hunderassen als gefährlich: 1. Pitbull-Terrier, 2. American Staffordshire-Terrier, 3. Bullterrier sowie 4. Hunde aus Kreuzungen von in den Nummern 1 bis 3 genannten più

Hundehaltung - Anmeldung - Gefährlicher Hund - Service Berlin

Dienstleistungsbeschreibung. Tiere - Hundehaltung - Anmeldung - Gefährlicher Hund. Hunde der Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier oder deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden gelten als gefährlich und sind der Behörde unverzüglich nach Erwerb mitzuteilen. più

Lesefassung des Hundegesetzes von Berlin

Artikel 1 Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin (Hundegesetz – HundeG) Inhaltsübersicht. Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften, Begriffsbestimmungen. 1 Zweck des Gesetzes. 2 Geltungsbereich. 3 Halterin oder Halter. 4 Fälschungssichere Kennzeichnung. 5 Gefährliche Hunde. 6 Sachkunde. 7 Sachkundeprüfung. più

Berlin mit Hund – Berlin.de

Maulkorbpflicht für gefährliche Hunderassen. Für Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, und deren Rassekreuzungen gilt in der Öffentlichkeit Leinen- und Maulkorbpflicht. Nur in gekennzeichneten Auslaufgebieten dürfen diese Hunderassen ohne Leine laufen, müssen aber trotzdem einen Maulkorb tragen. più

Verordnung

Liste gefährlicher Hunde Als gefährliche Hunde im Sinne des § 5 Absatz 1 Satz 1 des Hun-degesetzes gelten 1. Pitbull-Terrier, 2. American Staffordshire-Terrier, 3. Bullterrier sowie 4. Hunde aus Kreuzungen von in den Nummern 1 bis 3 genannten Rassen oder Gruppen von Hunden untereinander oder mit ande-ren Hunden. § 2 Inkrafttreten più

FAQ Hundegesetz

Was sind gefährliche Hunde? Zu den gefährlichen Hunden aufgrund der Rassezugehörigkeit (sog. Listenhunde) gehören im Land Berlin derzeit Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier sowie Hunde aus Kreuzungen dieser Rassen. più

„American Bully“ ist gefährlicher Hund (Nr. 1/2023)

„American Bully“ ist gefährlicher Hund (Nr. 1/2023) Pressemitteilung vom 11.01.2023. Zur Feststellung von gefährlichen Hunden nach dem Berliner Hundegesetz (HundeG) reicht es aus, dass wesentliche Merkmale des Hundes mit dem Rassestandard eines im Gesetz aufgeführten Hundes übereinstimmen. Abweichende Rassebezeichnungen hindern die Zuordnung nicht. più

Gesetz

als gefährlicher Hund im Sinne dieses Gesetzes, es sei denn, es wird auf Antrag der Halterin oder des Halters durch Begutachtung des Hundes festgestellt, dass es sich nicht um eine solche Rasse oder Kreuzung handelt. (3) Gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind ferner Hun-de, deren Gefährlichkeit die zuständige Behörde festgestellt hat. più

Lesefassung des Hundegesetzes von Berlin

für bestimmte gefährliche Hunde (1) Wer einen gefährlichen Hund nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 hält, muss der zuständigen Be-hörde unverzüglich unter Nachweis seiner Personalien die Haltung sowie Rasse und Alter des Hundes anzeigen. Über die Anzeige erteilt die zuständige Behörde eine Bescheinigung. più

Merkblatt - gefährliche Hunde

BERLIN . Created Date: 7/14/2023 12:40:59 PM Title: Merkblatt - gefährliche Hunde più

Merkblatt zur allgemeinen Leinenpflicht

Wer sich einen gefährlichen Hund (Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Bullterrier sowie Hunde aus Kreuzungen der genannten drei Rassen oder Gruppen von Hunden untereinander oder mit anderen Hunden) angeschafft hat, kann auf Antrag von der besonderen Leinenpflicht befreit werden, wenn . 1. più

Statistik über Hundebissvorfälle in Berlin 2021

Statistik über Hundebissvorfälle in Berlin 2021. Hunderasse. Fälle, in denen Menschen schwer verletzt wurden. Fälle, in denen Menschen leicht verletzt wurden. Fälle, in denen Menschen gefahrdrohend angesprungen wurden. Fälle, in denen ausschließlich Hunde verletzt wurden. Pit Bull Terrier. 10. più

Hundebiss-Statistik

Die Hundebiss-Statistik für Berlin wird einmal jährlich erstellt. Sie beruht auf Meldungen, die bei den Bezirksämtern eingegangen sind. Sie listet auf, wie viele Hunde gegenüber Menschen oder anderen Hunden durch Anspringen oder Beißen auffällig geworden sind und berücksichtigt die Verteilung der Vorfälle auf die verschiedenen Hunderassen. più