Städtebaulicher Vertrag

Gemeinsinn gegen Baurecht

Der städtebauliche Vertrag ist ein Mittel der öffentlichen Hand zur Zusammenarbeit mit privaten Investoren und Investorinnen. Die Anwendung kann dazu beitragen, die Ziele einer gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung besser zu erreichen. Kennzeichnend für städtebauliche Verträge (§ 11 Baugesetzbuch) ist in der Regel, dass ein – zumeist privater – Investor oder eine Investorin bestimmte Kosten für die Vorbereitung und Umsetzung eines städtebaulichen Projekts übernimmt, die sonst die Allgemeinheit tragen müsste. Das sind beispielsweise die Kosten für die Erschließung eines Grundstücks durch Straßen, Wasser- und Stromleitungen oder ähnliches. Auch die Schaffung von sozialer Infrastruktur wie Kitas oder Schulen oder ein bestimmter Anteil geförderter Wohnungen und sogar der Ausgleich für Eingrife in Natur und Landschaft können Bestandteil eines städtebaulichen Vertrages sein. Im Gegenzug schafft die Gemeinde Baurecht, etwa durch die Aufstellung eines Bebauungsplans.

Beispiele

SoBoN, München

Die Sozialgerechte Bodennutzung (SoBoN) ist als transparentes Regelwerk für den Abschluss städtebaulicher Verträge und Vereinbarungen seit über 20 Jahren ein wichtiges Instrument in der Münchner Wohnungsbaupolitik. Investorinnen oder Investoren müssen bei einem erwarteten Wertzuwachs ihres Grundstücks die Infrastruktur teilweise mitfinanzieren, damit die Gemeinde Baurecht schafft. Außerdem müssen sie rund 30 Prozent vergünstigte Wohnungen bei Neubebauung vorsehen.