Gemeinnützigkeit

Steuerprivileg für Gemeinwohlarbeit

Stadtmacher fördern das demokratische Staatswesen durch das Schafen von Räumen, in denen sich Menschen aktiv in (stadt-) politische Debaten einmischen. Ihr aktives Mitwirken an der Gestaltung der eigenen Lebenswelt sowie neue Formen der ↦Kooperation mit Politik und Verwaltung sind in Zeiten zunehmender Politikverdrossenheit ein geeignetes Gegenmittel. Um diese wertvollen Tätigkeiten zivilgesellschaftlicher und unternehmerischer Initiativen zu unterstützen, können diese vom Finanzamt von der Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer oder der Erbschaftssteuer befreit werden. Außerdem sind sie berechtigt, steuerbegünstigende Spenden einzuwerben. Im Gegenzug verpfichten sie sich in ihrer Satzung, den in § 52 der Abgabenordnung definierten Zielen zu folgen. Dazu gehören viele Aspekte einer gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung, denn Projekte und Initiativen sind häufg in den Bereichen Umwelt, Klima, Kultur, Sport, Soziales, Bürgerrechte, Bildung und Wissenschaft, Entwicklungszusammenarbeit oder humanitäre Hilfe aktiv.