Berechnungen

Ermittlung der Wohnfläche (für Grundstücke, die Wohnzwecken dienen)

Die Wohnfläche ist regelmäßig nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) zu ermitteln. Die Wohnfläche umfasst alle Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören.

Vollwertiger Wohnraum liegt vor, wenn er nach seiner baulichen Gestaltung (insbesondere Raumhöhe, Belüftung, Heizung und Beleuchtung) ganzjährig zum dauernden Aufenthalt von Menschen geeignet ist. In diesem Fall ist er mit seiner gesamten Fläche einzubeziehen. Dies gilt auch, wenn sich diese Räume im Keller- oder Dachgeschoss befinden.

Die gesamte Fläche muss aufgeführt werden bei:

  • Aufenthaltsräumen wie z. B. Wohn- und Schlafräume, Wohnküchen, häusliches Arbeitszimmer, Hobby-, Bastel-, Werk- oder Spielräume (auch in Keller- oder Dachgeschossen),
  • Nebenräumen wie z. B. Flure, Dielen, Bäder, Küchen, Toiletten, Windfang, Abstellräume innerhalb der Wohnung, beheizbare Wintergärten (Anbau an ein Gebäude, Dach und Seitenwände bestehen großenteils aus Glas).

Außenflächen sind anteilig zu berücksichtigen:

  • Nicht beheizbare Wintergärten sind zur Hälfte anzurechnen.
  • Schwimmbäder und ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume (z. B. Sauna) werden zur Hälfte ihrer Grundfläche in die Wohnfläche einbezogen.
  • Balkone, Loggien, Terrassen und Dachgärten werden je nach Qualität (z.B. Nutzbarkeit und Himmelsrichtung) regelmäßig zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte ihrer Grundfläche in die Wohnfläche einbezogen.

Folgende Räume müssen nicht aufgeführt werden:

  • Zubehörräume wie z. B. Kellerräume (z. B. typischer Kellerverschlag mit einfachstem Betonfußboden, typischen Kellerfenstern und ohne Heizung), Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung (z. B. Geräteschuppen), Waschküchen, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume, Treppen mit mehr als 3 Stufen und deren Treppenabsätze.
  • Bei Dachschrägen und Raumhöhen von weniger als 2 Metern ergibt sich folgende Wohnflächenberechnung: Keine Anrechnung bei unter einem Meter Raumhöhe und 50% bei einem bis zwei Metern Raumhöhe.
Abbildung zur Berechnung der Wohnfläche anhand einzelner Räume

Wohnflächenberechnung

Darstellung Wohnflächenberechnung

Die Angabe der Quadratmeter finden Sie z. B. in den folgenden Unterlagen:

  • Kaufvertrag,
  • Teilungserklärung bei einer Eigentumswohnung,
  • Mietvertrag, wenn Sie die Immobilie vermieten,
  • Bau- bzw. Vermessungsunterlagen, Versicherungsunterlagen (z.B. Hausrat-/Feuerversicherung).

Haben sich nach der Vermessung bzw. nach Abschluss der Verträge Veränderungen ergeben, sind diese zu berücksichtigen. Maßgeblich ist die vorhandene Wohnfläche am 01.01.2022. Eine Erhöhung der Wohnfläche ergibt sich durch z. B. Ausbau, Anbau, Aufstockung, eine Verringerung entsprechend durch (Teil-)Abriss. Veränderungen der Wohnfläche können Sie ggf. in den ergänzenden Angaben zur Feststellungserklärung erläutern.

Rechenbeispiel:
Nach Ihren Unterlagen beträgt die Wohnfläche 104 qm.
Im Dachgeschoss wurden nachträglich Fenster und eine Heizung eingebaut. Es entsteht ein neuer Aufenthaltsraum mit 28 qm. Die Raumhöhe beträgt teilweise weniger als 2 Meter. 10 qm haben eine Raumhöhe von mehr als 2 m und sind mit 100 % anzusetzen, 18 qm haben eine Raumhöhe von ein bis zwei Meter und sind zur Hälfte anzusetzen. Die Wohnfläche im Dachgeschoss beträgt 10 qm + (18 qm x 50 %) = 19 qm. Die gesamte Wohnfläche beträgt jetzt 123 qm.

Welche Miete wird für Ihr Wohngrundstück angesetzt?

Der Grundsteuerwert von Wohneigentum, eines Mietwohngrundstücks, eines Ein- oder Zweifamilienhauses wird mithilfe des Ertragswertverfahrens ermittelt. Es handelt sich hier um ein stark vereinfachtes Verfahren, das wenige Angaben zum Sachverhalt (z. B. Baujahr, Wohnfläche) mit pauschalen Werten des Gesetzes (z. B. Nettokaltmiete, Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszinssatz) verknüpft.

Zur Ermittlung des Grundsteuerwerts ist die anderweitige Ermittlung einer ortsüblichen Miete z. B. mit Hilfe des Berliner Mietspiegels ausgeschlossen. Eine objektspezifische Nettokaltmiete zum Beispiel aufgrund von wohnungs- oder mietrechtlichen Bindungen bleibt unberücksichtigt.

Die monatliche Kaltmiete je Quadratmeter Wohnfläche ist aus den nachfolgenden Angaben zu ermitteln. Diese ist wegen der einheitlich geltenden Mietniveaustufe 4 für Berlin um 10 % zu erhöhen.

  • Baujahr des Gebäudes bis 1948

    Einfamilienhaus unter 60 m² Wohnfläche: 9,04 €/m²
    Einfamilienhaus 60 m² bis unter 100 m² Wohnfläche: 7,92 €/m²
    Einfamilienhaus ab 100 m² Wohnfläche: 7,01 €/m²

    Zweifamilienhaus unter 60 m² Wohnfläche: 8,95 €/m²
    Zweifamilienhaus 60 m² bis unter 100 m² Wohnfläche: 6,56 €/m²
    Zweifamilienhaus ab 100 m² Wohnfläche: 5,97 €/m²

    Wohneigentum unter 60 m² Wohnfläche: 8,47 €/m²
    Wohneigentum 60 m² bis unter 100 m² Wohnfläche: 6,68 €/m²
    Wohneigentum ab 100 m² Wohnfläche: 6,73 €/m²
    Flächen, die nicht zu Wohnzwecken dienen: 8,47 €/m²

    Mietwohngrundstück unter 60 m² Wohnfläche: 8,47 €/m²
    Mietwohngrundstück 60 m² bis unter 100 m² Wohnfläche: 6,68 €/m²
    Mietwohngrundstück ab 100 m² Wohnfläche: 6,73 €/m²
    Flächen, die nicht zu Wohnzwecken dienen: 8,47 €/m²

  • Baujahr des Gebäudes 1949 bis 1978

    Einfamilienhaus unter 60 m² Wohnfläche: 7,79 €/m²
    Einfamilienhaus 60 m² bis unter 100 m² Wohnfläche: 7,25 €/m²
    Einfamilienhaus ab 100 m² Wohnfläche: 6,91 €/m²

    Zweifamilienhaus unter 60 m² Wohnfläche: 8,55 €/m²
    Zweifamilienhaus 60 m² bis unter 100 m² Wohnfläche: 6,33 €/m²
    Zweifamilienhaus ab 100 m² Wohnfläche: 5,64 €/m²

    Wohneigentum unter 60 m² Wohnfläche: 8,07 €/m²
    Wohneigentum 60 m² bis unter 100 m² Wohnfläche: 6,23 €/m²
    Wohneigentum ab 100 m² Wohnfläche: 5,65 €/m²
    Flächen, die nicht zu Wohnzwecken dienen: 8,07 €/m²

    Mietwohngrundstück unter 60 m² Wohnfläche: 8,07 €/m²
    Mietwohngrundstück 60 m² bis unter 100 m² Wohnfläche: 6,23 €/m²
    Mietwohngrundstück ab 100 m² Wohnfläche: 5,65 €/m²
    Flächen, die nicht zu Wohnzwecken dienen: 8,07 €/m²

  • Baujahr des Gebäudes 1979 bis 1990

    Einfamilienhaus unter 60 m² Wohnfläche: 7,28 €/m²
    Einfamilienhaus 60 m² bis unter 100 m² Wohnfläche: 6,89 €/m²
    Einfamilienhaus ab 100 m² Wohnfläche: 6,63 €/m²

    Zweifamilienhaus unter 60 m² Wohnfläche: 7,83 €/m²
    Zweifamilienhaus 60 m² bis unter 100 m² Wohnfläche: 5,87 €/m²
    Zweifamilienhaus ab 100 m² Wohnfläche: 5,23 €/m²

    Wohneigentum unter 60 m² Wohnfläche: 7,34 €/m²
    Wohneigentum 60 m² bis unter 100 m² Wohnfläche: 5,91 €/m²
    Wohneigentum ab 100 m² Wohnfläche: 5,50 €/m²
    Flächen, die nicht zu Wohnzwecken dienen: 7,34 €/m²

    Mietwohngrundstück unter 60 m² Wohnfläche: 7,34 €/m²
    Mietwohngrundstück 60 m² bis unter 100 m² Wohnfläche: 5,91 €/m²
    Mietwohngrundstück ab 100 m² Wohnfläche: 5,50 €/m²
    Flächen, die nicht zu Wohnzwecken dienen: 7,34 €/m²

  • Baujahr des Gebäudes 1991 bis 2000

    Einfamilienhaus unter 60 m² Wohnfläche: 10,70 €/m²
    Einfamilienhaus 60 m² bis unter 100 m² Wohnfläche: 9,28 €/m²
    Einfamilienhaus ab 100 m² Wohnfläche: 8,09€/m²

    Zweifamilienhaus unter 60 m² Wohnfläche: 9,70 €/m²
    Zweifamilienhaus 60 m² bis unter 100 m² Wohnfläche: 7,43 €/m²
    Zweifamilienhaus ab 100 m² Wohnfläche: 7,02 €/m²

    Wohneigentum unter 60 m² Wohnfläche: 9,60 €/m²
    Wohneigentum 60 m² bis unter 100 m² Wohnfläche: 7,44 €/m²
    Wohneigentum ab 100 m² Wohnfläche: 6,91 €/m²
    Flächen, die nicht zu Wohnzwecken dienen: 9,60 €/m²

    Mietwohngrundstück unter 60 m² Wohnfläche: 9,60 €/m²
    Mietwohngrundstück 60 m² bis unter 100 m² Wohnfläche: 7,44 €/m²
    Mietwohngrundstück ab 100 m² Wohnfläche: 6,91 €/m²
    Flächen, die nicht zu Wohnzwecken dienen: 9,60 €/m²

  • Baujahr des Gebäudes ab 2001

    Einfamilienhaus unter 60 m² Wohnfläche: 14,45 €/m²
    Einfamilienhaus 60 m² bis unter 100 m² Wohnfläche: 11,56 €/m²
    Einfamilienhaus ab 100 m² Wohnfläche: 11,96 €/m²

    Zweifamilienhaus unter 60 m² Wohnfläche: 12,62 €/m²
    Zweifamilienhaus 60 m² bis unter 100 m² Wohnfläche: 10,79 €/m²
    Zweifamilienhaus ab 100 m² Wohnfläche: 10,37 €/m²

    Wohneigentum unter 60 m² Wohnfläche: 14,83 €/m²
    Wohneigentum 60 m² bis unter 100 m² Wohnfläche: 10,70 €/m²
    Wohneigentum ab 100 m² Wohnfläche: 10,70 €/m²
    Flächen, die nicht zu Wohnzwecken dienen: 14,83 €/m²

    Mietwohngrundstück unter 60 m² Wohnfläche: 14,83 €/m²
    Mietwohngrundstück 60 m² bis unter 100 m² Wohnfläche: 10,70 €/m²
    Mietwohngrundstück ab 100 m² Wohnfläche: 10,70 €/m²
    Flächen, die nicht zu Wohnzwecken dienen: 14,83 €/m²

Weitere Angaben

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern wird für Flächen, die nicht zu Wohnzwecken dienen, der selbe Wert angesetzt wie für Wohnflächen.

Die Nettokaltmiete für einen Garagenstellplatz (Einzelgarage/Tiefgarage) beträgt 35 €/Monat.

Die Lage des Grundstücks innerhalb Berlins wird über den Bodenrichtwert berücksichtigt.

Angabe der Garagen oder Tiefgaragenstellplätze

In der Feststellungserklärung für Wohngrundstücke geben Sie die Zahl der Garagen- und Tiefgaragenstellplätze (auch für Krafträder) ein, falls diese auf Ihrem Grundstück vorhanden sind. Stellplätze im Freien oder ein Carport brauchen Sie nicht einzutragen, da die Fläche für den Grund und Boden bereits berücksichtigt ist.

Bei Wohnungseigentum tragen Sie nur die Stellplätze ein, die zu Ihrer Wohnung gehören (Sondereigentum, Sondernutzungsrechte). Dabei gehört der Stellplatz grundsätzlich auch dann zu diesem Eigentum, wenn für ihn ein eigenes Grundbuchblatt angelegt wurde. Es kommt auch nicht darauf an, ob sich eine Garage auf dem Grundstück der Eigentumswohnungsanlage oder auf einem Grundstück in der näheren Umgebung befindet.

Bestehen für Wohnungseigentum und Garage/Tiefgaragenstellplatz eigene Grundbuchblätter sowie eigene Steuernummern, können ggf. auch weiterhin zwei wirtschaftliche Einheiten vorliegen. Garagen/Tiefgaragenstellplätze, die nicht Wohngrundstücken zugeordnet werden können, sind Nichtwohngrundstücke und im Sachwertverfahren zu bewerten.

Kernsanierung

Durch eine Kernsanierung wird das Gebäude in einen Zustand versetzt, der nahezu einem neuen Gebäude entspricht. Dazu wird das Gebäude zunächst bis auf die tragende Substanz zurückgebaut. Decken, Außenwände, tragende Innenwände und ggf. der Dachstuhl bleiben dabei in der Regel erhalten, gegebenenfalls sind diese zu ertüchtigen oder instand zu setzen.

Voraussetzungen für das Vorliegen einer Kernsanierung sind insbesondere die komplette Erneuerung:

  • der Dacheindeckung,
  • der Fassade,
  • der Innen- und Außenwände.

Mit Ausnahme:

  • der tragenden Wände,
  • der Fußböden,
  • der Fenster,
  • der Innen- und Außentüren
  • sowie sämtlicher technischen Systeme wie z. B. der Heizung
  • einschließlich aller Leitungen, des Abwassersystems
  • einschließlich der Grundleitungen, der elektrischen Leitungen und der Wasserversorgungsleitungen, sofern diese technisch einwandfrei und als neubauähnlich und neuwertig zu betrachten sind.

Wurde eine Kernsanierung durchgeführt, ist von einer Verlängerung der Restnutzungsdauer auszugehen. Als Jahr der Kernsanierung gilt das Jahr, in dem die Kernsanierung abgeschlossen wurde.

Eine Kernsanierung ist durch Belege für die durchgeführten Bau- und Sanierungsmaßnahmen nachzuweisen.

Können besondere Merkmale eines Grundstücks berücksichtigt werden?

Besondere Merkmale eines einzelnen Grundstücks wie z.B. Ecklage, Zuschnitt, Vorder- und Hinterland, Oberflächenbeschaffenheit, Beschaffenheit des Baugrundes, Lärm-, Staub-, Geruchsbelästigungen, Altlasten sowie Außenanlagen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.