Familiengericht

Anträge auf Gewaltschutz bei häuslicher Gewalt (gemäß § 111 FamFG) können schriftlich oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache in der Rechtsantragsstelle gestellt werden.
Einige Anträge können Sie bereits Zuhause ausdrucken und Ihr ausgefülltes Formular zur Antragstellung mitbringen.