Familiengericht

Familiensachen (gemäß § 111 FamFG)

Anträge auf Gewaltschutz

Anträge auf Gewaltschutz bei häuslicher Gewalt (gemäß § 111 FamFG) können schriftlich oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache in der Rechtsantragsstelle gestellt werden.
Einige Anträge können Sie bereits Zuhause ausdrucken und Ihr ausgefülltes Formular zur Antragstellung mitbringen.

Familiensachen (betreffend im Ausland wohnende Deutsche)

Adoption eines Kindes unter 18 Jahren aus dem Ausland anerkennen