Transsexuellenverfahren

Transsexuellenverfahren

Für richterliche Entscheidungen über die Änderung des Vornamens und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit von Personen, die sich auf Grund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig empfinden, ist in Berlin ausschließlich das Amtsgericht Schöneberg zuständig.

Die Zuständigkeit des Amtsgerichts Schöneberg erstreckt sich auch auf Anträge von Deutschen, die im Ausland leben und in der Bundesrepublik Deutschland weder einen Wohnsitz haben noch sich hier aufhalten.

Dem schriftlichen Antrag sind beizufügen:
  1. eine Bescheinigung des Landeseinwohneramtes aus dem öffentlichen Melderegister, aus der hervorgeht, dass die Antragstellerin/der Antragsteller ihren/seinen Hauptwohnsitz in Berlin hat (falls es sich nicht um einen ausländischen Wohnsitz handelt) und sie/er die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
  2. eine Kopie der Geburtsurkunde.