Zur Vermeidung von Wartezeiten und zur Verbesserung unseres Bürgerservices werden Erbausschlagungserklärungen nur nach Terminvereinbarung beurkundet.
Die Zuständigkeit des Nachlassgerichts richtet sich nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers.
Das Amtsgericht Pankow ist örtlich zuständig innerhalb des Stadtbezirks Pankow, einschließlich der Ortsteile Weißensee, Blankenburg, Heinersdorf, Karow, Stadtrandsiedlung Malchow, Blankenfelde, Buch, Französisch Buchholz, Niederschönhausen, Rosenthal, Schönholz und Wilhelmsruh, aber nicht für den Ortsteil Prenzlauer Berg, für den das Amtsgericht Mitte zuständig ist.
Die Entgegennahme der Ausschlagungserklärung für andere Amtsgerichte kann auch nur dann erfolgen, wenn die erklärende(n) Person(en) ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gerichtsbezirks des Amtsgerichts Pankow hat/haben.
Für Erbausschlagungen sind unbedingt sämtliche Daten des verstorbenen Erblassers (Vor-, Nach- und Geburtsname, Geburts- und Sterbedatum) anzugeben.
Bitte geben Sie auch den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers, die letzte Meldeanschrift oder/und Hospiz/Pflegeheim sowie die Anschriften der zum Termin erscheinenden Personen an.
Sofern zum Termin mehr als 4 volljährige Personen erscheinen, wird um die Buchung mehrerer Termine (pro vier Personen) gebeten.
Sollten Sie Ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, wird um unverzügliche Absage gebeten.
Erforderliche Unterlagen:
Sterbenachweis (wenn vorhanden), Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung. Die Vorlage der Sterbeurkunde ist nicht zwingend erforderlich.Ist keine Sterbeurkunde vorhanden, ist es notwendig, dass der vollständige Name (mit Geburtsname), das Sterbedatum und der letzte Wohnort der verstorbenen Person angeben wird.
Hinweis:
Sollten innerhalb der 6-wöchigen Ausschlagungsfrist keine freien Termine mehr buchbar sein oder die Ausschlagungsfrist bereits abgelaufen sein, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zu einem Notar/einer Notarin auf.
Terminvereinbarung beim Amtsgericht Pankow
Erbscheinstermine sind telefonisch zu vereinbaren. Hierfür können Sie die zentrale Rufnummer (030) 90245-0 kontaktieren oder aber Sie nutzen das Kontaktformular unter Angabe des Namens des Erblassers/der Erblasserin sowie Ihrer Rückrufnummer.