Amtsgericht Pankow

Amtsgericht Pankow, Dienstgebäude Weißensee

Amtsgericht Pankow, Dienstgebäude Weißensee

Amtsgericht Pankow

Parkstraße 71, 13086 Berlin

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Besucherinformationen

Das Amtsgericht Pankow ist auf zwei Standorte verteilt. Sie finden uns in der Parkstraße 71 in Weißensee sowie in der Kissingenstraße 5-6 in Pankow.

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Zuständigkeiten

Wir sind zuständig für Zivilprozess- und Insolvenzverfahren, Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung sowie Nachlass- und Betreuungssachen. Unser Spezialgebiet ist das Familienrecht.

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Familiengericht

Das Familiengericht befindet sich in der Kissingenstraße 5–6, in 13189 Berlin.

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Information zu Verzögerungen bei Auszahlungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedauern sehr, dass es derzeit zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung und Auszahlung von Vergütungen, Entschädigungen und sonstigen Zahlungen durch unser Gericht kommt.
Hintergrund ist die landesweite Umstellung des eingesetzten Zahlungsverfahrens. Diese führte zunächst zu der bekannten mehrwöchigen Unterbrechung des Auszahlungsbetriebs. Nach Wiederaufnahme des Verfahrens bestehen leider weiterhin erhebliche technische Probleme, die einen reibungslosen Zahlungsverkehr derzeit noch nicht ermöglichen.
Uns ist bewusst, dass viele Betreuerinnen und Betreuer, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Sachverständige, Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie weitere Verfahrensbeteiligte auf eine zeitnahe Auszahlung ihrer Vergütung angewiesen sind. Die anhaltenden Verzögerungen können zu erheblichen Belastungen führen. Dafür bitten wir Sie ausdrücklich um Entschuldigung.
Die Mitarbeitenden des Gerichts setzen alles daran, die Auswirkungen der technischen Probleme so gering wie möglich zu halten und offene Zahlungen schnellstmöglich zu bearbeiten. Gleichzeitig arbeiten die zuständigen IT-Stellen mit Nachdruck an der Behebung der bestehenden Störungen.
Wir bitten Sie herzlich um Verständnis und Nachsicht für die derzeit leider nicht vermeidbaren Verzögerungen. Sobald die technischen Voraussetzungen wieder einen regulären Zahlungsverkehr ermöglichen, werden die ausstehenden Auszahlungen mit höchster Priorität bearbeitet.

Für Ihre Geduld und Ihr Verständnis danken wir Ihnen sehr.

Dr. Buck
Präsident des Amtsgericht Pankow

Erreichbarkeit und Öffnungszeiten des Nachlassgerichts

Erbscheinstermine können telefonisch unter 030/90245-0 oder per Kontaktformular für Erben vereinbart werden.

Erbausschlagungen werden nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das ServicePortal Berlin beurkundet.

Öffnungszeiten des Nachlassgerichts:

Montag: von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Dienstag: von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Mittwoch: keine Sprechstunde, außer für Besucher*innen, die bereits einen Erbscheintermin haben.
Donnerstag: von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Freitag: von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr.

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Beratungshilfeschein beantragen

Sie können den Antrag auf Beratungshilfe online ausfüllen oder den Antrag mündlich im Amtsgericht oder über Ihre Anwaltskanzlei stellen. Weitere Informationen finden Sie hier

WARNUNG: Hinweis zu betrügerischen SMS

Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass durch das Amtsgericht Pankow keine SMS versandt werden. Sollten Sie eine SMS mit einer Rückrufaufforderung erhalten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Es handelt sich um einen Betrugsversuch.

Kirchenaustritte - Warnung vor Betrugsmasche im Internet

Die Polizei warnt vor angeblicher Kirchenaustrittsmöglichkeit im Internet. Kirchenaustritte können ausschließlich im Amtsgericht bzw. notariell beglaubigt gegenüber dem Amtsgericht erklärt werden. Eine online-Erklärung ist nicht möglich! Überweisen Sie kein Geld an online-Anbieter!

Hinweis zur Zahlung von Gerichtskosten

Ab dem 01.01.2026 ist es nicht mehr möglich, mit Gerichtskostenstemplern aus anderen Bundesländern in Berlin zu bezahlen. Auch die Verwendung von in Berlin erworbenen Gerichtskostenstemplern ist in anderen Bundesländern ab dem 01.01.2026 nicht mehr möglich.

Hinweis für alle Berufsbetreuer, Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer (m/w/d).

zum 01. Januar 2025 treten grundlegende Änderungen der Mitteilungsverordnung in Kraft. Danach sind grundsätzlich sämtliche Zahlungen in elektronischer Form an die Finanzbehörden zu übermitteln. Nach § 2 Abs. 1 S. 3 MV 2025 sind Zahlungen an Berufsbetreuer sowie Vergütungen für Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer im Sinne von Abschnitt 3 des JVEG mitzuteilen. Unter dem nachfolgenden Link finden Sie ein Hinweisblatt, welches weitere Informationen enthält und welches Sie für Ihre Mitteilung an das Gericht bereits jetzt verwenden können.

Amtsgericht Pankow

Präsident: Dr. Hendrik Buck
Parkstraße 71, 13086 Berlin
Tel.:(030) 90245 – 0
Fax:(030) 90245 – 400
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