Der Gerichtsbezirk

Gerichtsbezirk Amtsgericht Neukölln

Der Gerichtsbezirk ist das Gebiet, für das ein Gericht örtlich zuständig ist. In der Regel ist ein Gericht nur für Rechtsangelegenheiten innerhalb seines Bezirks zuständig.Davon gibt es zahlreiche Ausnahmen mehr>>

Amtsgerichtsbezirk: Das Amtsgericht Neukölln ist zuständig für die Ortsteile Britz, Buckow, Neukölln und Rudow.